Schonvermögen


  • Fachanweisung zu § 22 SGB II

  • Hallo!

    Die Mietkaution ist nicht dein Vermögen. Das ist Geld des Mieters.

    Aus diesem Grund reden wir noch von knapp 1000 € "zu viel".


    Bezüglich weiteren Vermögens muss man prüfen, wie dies vorhanden ist. Also als Guthaben auf dem Girokonto, in Bausparverträgen, kapitalbildenden Lebensversicherunge. Und es muss geprüft werden, ob das Vermögen verwertbar ist. Das ist z.B, dann der Fall, wenn ein Rückkauf mit einem Verlust von mehr als 10 % des eingezahlten Betrags einhergeht.

    Zitat von heinetz

    Das entspricht dem, was man mir bei der Arbeitsagentur gesagt hat. Mein Tarif ist günstiger als der halbierte Basistarif. Ich darf also davon ausgehen, daß der Beitrag vollständig übernommen wird.


    Schau mal, ob du in den Basistarif kommst, denn wenn du krank wirst, zahlt das Jobcenter nicht den Selbstbehalt i.H.v. 1200 €. Wenn du natürlich absehbar keine Leistungen mehr beziehen musst, kannst du evtl. in dem Tarif bleiben.

  • Ok, das mit der Mietkaution hatte ich ich auch schon überlegt. Aber dann wäre m.E. die Mietkaution, die ich bei meinen Vermieter hinterlegt habe, mein Vermögen, oder?

    Verwertbar ist der Rest meines Vermögens allerdings schon. Ich habe mein Geld nur auf Giro- und Tagesgeldkonten verteilt. U.A. habe ich die 1.200 Euro Selbstbehalt für meine KV auf einem Tagesgeldkonto. Die fasse ich natürlich nicht an und sie sind insofern nach meinem Plan nicht verwertbar. Dass sich das gegenüber dem Jobcenter anders verhält, ist mir aber klar. Desweiteren habe ich ein Gemeinschaftskonto mit der Mutter meines Sohnes für irgendwelche laufenden Kosten, wie dessen Verpflegung in der Schule.


    Ich bin ursprünglich beim Jobcenter gelandet, nachdem mir jemand den Tipp gegeben hat, dass es in HH ein Jobcenter für Selbständige gibt. Ich hatte durch angerufen und wollte mich einfach nur informieren, ob ich einen Anspruch habe und wie verfahren wird. Daraufhin sagt man mir, ich könne ja einfach mal einen Antrag stellen und dann würde man das ausrechnen. Nun stecke ich damit also in der Maschinerie drin. Was ich mir versprochen hatte ist Entlastung. Was ich wahrnehme ist Druck.

    Ich hatte mich so weiter runtergefahren, dass ich schon mit wenig auskomme. Trotzdem werden meine Reserven naürlich irgendwann zuende sein. Jede noch so kleine Hilfe würde mir etwas Luft verschaffen. Wenn ich aber gezwungen werde, mein Leben umzubauen, damit es für die Arbeitsagentur günstiger wird, sinkt damit meine Chance, aus dem Status wieder herauszukommen. Mein PKV-Tarif ist doch ein gutes Beispiel. Ich könnte aus meinem günstigen Tarif aussteigen um in den für einen ALG II - Empfänger noch günstigeren Basistarif zu wechseln. Aber die Hürde, wieder in meinen Tarif resp. mein Lebensmodell zu wechseln ist ungleich höher.

    Ich hatte für den kommenden Mittwoch zwei Termine beim Jobcenter oktroyiert bekommen. Einen um die vollständigen Unerlagen abzugeben und im Anschluss daran einen Termin bei meiner Jobvermittlerin. ich werde bei diesen Terminen erscheinen, um den Antrag zurückzuziehen und meine Situation zu schildern. Ich hoffe, so kann das Ganze eine beratende Qualität bekommen und wenn ich in zwei oder drei Monaten immernoch nichts passiert ist und ich dann wieder da auf der Matte stehe, weiss ich eine bisschen besser woran ich bin und die haban mich schonmal gesehen.

    vielen Dank Euch bis hierher

    und

    beste gruesse,
    heinetz

  • NACHTRAG:

    Mir ist noch etwas eingefallen, dass mir die ganze Zeit im Kopf herumschwirrt. Ich lebe seit Jahren im Sommer die meiste Zeit auf dem Campingplatz und vermiete meine Whg. per AirBnB. Das ist natürlich inoffiziell, sprich a) habe ich das nicht ausdrücklich mit meinem Vermieter ge- und dem Finanzamt gegenüber erklärt. Wenn das Jobcenter anfängt mir in die Karten zu gucken, mache ich mir zwei Gedanken:

    a) In wie weit interessiert das Jobcenter, ob ich bei der Steuer "sauber" bin ?
    b) Wie wirken sich derartige Einnahmen auf meinen Anspruch aus ? Stünde mir genau der Betrag als ALG II weniger zu, den ich selbst erwirtschafte?

  • Hallo,

    In wie weit interessiert das Jobcenter, ob ich bei der Steuer "sauber" bin ?

    Die Frage wäre eher, wie weit sich das Finanzamt dafür interessiert. Und hier kann es durchaus zu einem Datenabgleich kommen.

    Wie wirken sich derartige Einnahmen auf meinen Anspruch aus ? Stünde mir genau der Betrag als ALG II weniger zu, den ich selbst erwirtschafte?

    Du erwirtschaftest nichts - Du vermietest Deine Wohnung und das noch illegal. Das hat dann entprechende Auswirkungen auf die Kosten der Unterkunft.

    Gruß!

  • Lieb Corinna,

    der erhobene Zeigefinger in Deinem Avatar ist ja wirklich passend ;)

    Zum Finanzamt:
    --------------------
    Meine Frage war, ob das Jobcenter grundsätzlich proaktiv auf das Finanzamt zugeht. Bei jedem Geldeingang auf meinem Konto könnte es ja sein, dass ich ihn bei einem zukünfitgen Einkommensteuerjahresausgleich nicht beim Finanzamt anzeige. Wenn ich im 2017 Einnahmen der AirBnB auf meinem Konto verzeichne, könnte frühestens 2018 beim FA überprüft werden, ob ich die Einnahmen angegeben habe.

    Zur Vermietung:
    --------------------
    Auch über die Vokabel "erwirtschaften" kann man sicher streiten aber dass die Vermietung meiner Wohnung illegal ist, sehe ich nicht so, denn:

    a) Die Weitervermietung ist nur zulässig, wenn es sich um die Hauptwohnung des Anbieters handelt und er diese mehr als die Hälfte des Jahres selbst nutzt (Rechtslage in Hamburg).
    -> Ich vermiete meine Wohnung 3 Monate im Jahr

    b) Auch wenn ich nicht explizit die Erlaubnis meines Vermieters zur Weitervermietung eingeholt habe, würde diese ja erst dann illegal, wenn der mir die Erlaubnis verweigern und ich die Wohnung trotzdem vermieten würde.


    Dir einen ganz entspannten Feiertag wünscht

    heinetz

  • Hallo,

    Einnahmen aus Vermietung sind in der Steuererklärung anzugeben und die gewerbliche Vermietung ist ohne Einverständnis des Vermieters nicht zulässig. Da Du die Einnahmen weder dem Finanzamt gemeldet hast noch die Erlaubnis des Vermieters für eine gewerbliche Vermietung hast, nennt man das ganze nun mal illegal. Aber Du kannst Dir das natürlich auch schönreden.

    Gruß!

  • Lieb Corinna,

    der erhobene Zeigefinger in Deinem Avatar ist ja wirklich passend


    @Corinna hat die Gesetze nicht gemacht. Sie vermittelt dir nur die bestehende Rechtslage
    und die möchtest du doch offensichtlich wissen. Denn sonst würdest du nicht fragen. Das
    nur OT als Zwischenbemerkung von mir.

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