Erwebsmindenderungsrente beantragt und soll umziehen

  • Hallo ich heiße Torsten
    Durch Krankheiten habe alles durchlaufen . Ausgesteuert , AlG 1 , AlG 2
    Bevor ich mit den Ämtern zutun hatte , hatte ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt .
    Da ich meine Wohnung bezahlt bekomme , die aber zu groß ist soll ich mir was kleineres suchen .
    Bezahlen tun die jetzt die Wohnung 11 Monate , das jetzt ausläuft in einem Monat.
    Wollen dann nur noch den Regelsatz bezahlen .
    Meine Frage : Da ich ja in dem gesamten Zeitraum in dem Rentenverfahren war und nicht bei Bewilligung der Rente nicht irgendwo wohnen will , wo ich nicht hinwollte nur weil der Jobcenter das wollte , muss ich umziehen oder Kürzung hinnehmen ??

    Bitte um fundierte Antworten, danke

  • Du hast Erwerbsminderungsrente beantragt und bis zur Bewilligung erhälst du ALG II ?

    Was für ein Schreiben hast du erhalten? Aufforderung zur Senkung der KdU (Kosten der Unterkunft)

  • Es gibt in deinem Fall mehrere Möglichkeiten.

    #1
    Du kannst natürlich in der Wohnung wohnen bleiben, dann werden nur noch die angemessenen Kosten der Unterkunft gezahlt. Eventuelle Nachzahlungen würden vom Jobcenter nicht mehr übernommen werden.

    #2
    Sage dem Jobcenter das du gern in der Wohnung bleiben möchtest. Begründe dies mit den anfallenden Kosten für Umzug etc, die das Jobcenter in dem Fall übernehmen muss. Das Jobcenter würde im Falle eines erfolgreichen Rentenantrages die Kosten so oder so von dem Rentenversicherungsträger erstattet bekommen.

    Ich würde probieren eine Fristverlängerung zu erhalten, bis über den Rentenantrag entschieden wurde.

  • Ich weiß das ich mit einem Jahr Miete bezahlen mit AlG 2 alles ausgeschöpft habe . Aber was ist mit dem Rentenantrag und AlG 2 , finde im Gesetz nichts bei Rentenantrag wie es sich dann verhält mit umziehen oder Mietminderung

  • Dann gehe mit dem Schreiben des Jobcenters zum VdK und die werden ein schönes Schreiben an das Jobcenter aufsetzen.

    Wie schon gesagt, wenn eine baldige Klärung des Falles in Aussicht steht, sollte man bzgl. des Umzuges durchaus einen "Aufschub" erhalten können.

  • Kein Problem :)

    Schaue hier ruhig öfters rein, denn du wirst bestimmt noch mehr Tipps erhalten.

    Bei weiteren Fragen kannst du dich natürlich gern an uns wenden.

    Und berichte bitte, was aus deinem Fall geworden ist ;)

  • Mein Anwalt hat mir gesagt , das es keine Rolle spielt ob ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt wurde . Der Bescheid ist rechtens . Das einzigste was man prüfen könnte ob der richtig berechnet wurde .

    Danke nochmal an bass386 für deine Hilfe.

    Kann nur noch hoffen das ich in Kürze meine Verhandlung habe und recht bekomme . Bye

  • Die Aufforderungen sich eine günstigere Wohnung zu suchen sind meist rechtens, denn dabei handelt es sich um ein standardisiertes Schreiben.

    Fragen:
    #1 Wielang wurde dir vom Jobcenter Zeit gegeben eine günstigere Wohnung zu suchen? 6 Monate oder länger?
    #2 Weisst du denn in etwa wann es zu deiner Verhandlung kommen wird?
    #3 Hast du dir bereits andere Wohnungen angeschaut und Absagen erhalten?

    Es geht hier meiner Meinung nach nicht darum ob ein Bescheid korrekt ist oder nicht, sondern viel mehr darum einen "Aufschub" zu erhalten. Dies ist möglich, aber hier ist Verhandlungsgeschick gefragt. Ein Umzug kostet über ein Umzugsunternehmen durchaus bis zu 1.000 Euro oder mehr. Bei den 76,00 Euro die Du monatlich über der angemessenen KdU liegst wären dies 13 Monate bis es sich aus Sicht des Jobcenters rechnet. Da Dein Rentenantrag allerdings schon eine Weile auf die Verhandlung wartet, wird diese mit Sicherheit innerhalb der 13 Monate erfolgen. Bis zur Entscheidung soll das Jobcenter somit die Füsse bzgl. der KdU still halten.

    Wenn dein Anwalt Dir nicht helfen möchte, gehe ins Jobcenter und spreche mit Sachbearbeiter und wenn dies nicht fruchtet mit dem Teamleiter über die Situation. Weise den SB oder Teamleiter auf oben genannte Punkte hin, zusätzlich kannst Du die Zufriedenheit mit deiner jetzigen Wohnung und auch die behindertengerechte Einrichtung ansprechen. Ich denke da lässt sich durchaus etwas positives für Dich erreichen.

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