Gesetzliche Betreueung - Rechte

  • Hallo.

    Ich bin vor kurzem wieder in die Stadt Neuss gezogen und wohne wieder bei meiner Freundin die eine gesetzliche Betreuerin hat. Nun habe ich mich bei der Stadt angemeldet auf ihre Adresse und bin dann zum Arbeitsamt mich anmelden. Gestern bekamen wir nun Post das die Gesetzliche Betreuerin angegeben hätte das ich hier -nicht- wohnen würde - Was ja nicht stimmt laut Anmeldebescheinidung. Beim Vermieter bin ich noch nicht angemeldet, wir wollten das ohne Anmeldung beim Vermieter machen wegen neg. Schufa meinerseits für ein paar Monate. Was haben wir denn nun für Rechte? Darf eine gesetzliche Betreuung beschliessen mit wem meine Freundin zusammen lebt? Will wissen was mich erwartet, weil die ARGE keine Leistungen überwiesen hat und ich wissen will ob wir welche bekommen und wann wieder.

  • Da die Betreuerin alle Betreuungsrechte, bis auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat,
    kann sie dir die Anmeldung beim Betreuten verweigern. Da hilft nur ein sachliches
    Gespräch mit der Betreuerin. Das hätte besser vorher stattgefunden in dem Fall.

    Zitat

    Wohnungsangelegenheiten
    Der Betreuer hat die Berechtigung zur

    • Entscheidung über die Anmietung einer Wohnung. Hierzu ist ggf. die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich (§ 1907 Abs. 3 BGB).
    • Entscheidung über Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag.
    • Entscheidung über die Kündigung der Wohnung und zur Haushaltsauflösung. Hierzu ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich ((§ 1907 Abs. 1 BGB).


    Hier zur Information, was ein Betreuer Alles darf:

    Aufgabenkreis und Auswirkungen der Betreuung

  • Richtig, das kommt auch dazu. Hier greift Beides und die Vorgehensweise des TE
    kann nur eine Ablehnung zur Folge habe.

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