einmaliger Verdienst

  • @Piedro
    Den Fall hätte die Sachbearbeitern durchaus besser lösen können, auch wenn sie sehr praxisnah gearbeitet hat.

    Ich stimme dir auch bei den Vorschusszahlungen zu, nur wenn ein Sachbearbeiter 500 Postrückstände oder mehr hat, dann wird die Bearbeitung eines Vorschusses nicht zwangsläufig schneller gehen als die eines Darlehens. Die Problematik ist hier nicht der Anspruch, sondern die Bearbeitungszeit der Sachbearbeiterin.

    Eben. Der Anspruch besteht, und wenn der Antrag noch im April gestellt wird muss im Mai ausgezahlt werden. Bei einem Darlehen können sie sich viel mehr Zeit lassen.

    Es wäre eh höchst an der Zeit, dass sich die MA der JC gegen diese Überbelastung wehren, und war richtig. Dazu gibt es die Personalräte. Diese Leute haben einen Verfassungsauftrag zu erfüllen. Die Leistungsträger haben genug Personal bereit zu stellen, dass dies in angemessener Weise möglich ist.

    Aber viele haben nur befristete Verträge und fürchten sich, bald selbst auf der anderen Seite des Schreibtischs zu sitzen. Auch das ist eine Auswirkung der Agenda 2010. Die anfänglich geplante Kopfzahl wurde nie umgesetzt und von da an wurde sie ständig erhöht. Das ist mir klar. Sowas ist nur in der Grundsicherung möglich, da wird einfach auf alles gedingst. Man stelle sich vor die Finanzämter würden so arbeiten: unberechtige Forderungen stellen, Akten liegen lasssen, widerrechtliche Bescheide zu -zigtausenden verschicken, über 50% falsche Berechnungen anstellen... Da wär was los, gelle?

    Deshalb soll man auf einen sofortigen Bescheid bestehen, zumindest darauf schriftlich zu bekommen, dass man Zeit für die Bearbeitung braucht. Damit dann zum SG und die Sache geht plötzlich doch schneller.

    Ich weiß, die Gerichte sind oft auch an der Leistungsgrenze, und nicht nur das. Die Fälle werden von Richtern auf Probe verhandelt, was rechtlich alles andere als einwandfrei ist. Man entscheidet mach Aktenlage ohne die Darstellung des Beklagten zu prüfen. Und so weiter. Furchtbare, absolut unwürdige Zustände, die jeden Bürger aufregen sollten, zumal das alles auch noch ungeheure Summen Steuergeld verschluckt.

  • @jenny:

    Du brauchst keine Erlaubnis um den Vermieter zu vertrösten, du teilst mit, dass er seine Miete später kriegt und fertig. Das ist zwar nicht die feine rheinische Art, aber dir kann nichts passieren, wenn du nicht schon Rückstände hast.

    Beim Energieversorger bittest du um Stundung, um Nachteile zu vermeiden, das dürfte kein Problem sein. Ich habe den Job mal gemacht, ein paar Klicks und der Keks ist gegessen. Vorausgesetzt du hattest in den letzen beiden Jahren nicht schon Mahnungen, dann braucht es die Zustimmung des Teamleiters oder es geht gar nicht.

    Schon hast du die Miete und den Stromabschlag im Sack und kommst klar, bis wieder Geld aufs Konto kommt. Wenn das nicht geht muss halt das JC ran. Nimm einen KEA mit wenn du Vorschuss beantragen gehst. Die machen sich gern nützlich.

  • Hallo ihr lieben,
    gerade Post vom Jobcenter erhalten.
    Meine Anfrage auf Überbrückungsdarlehen wird abgelehnt.
    Begründung: der Arbeitgeber würde am 31.05. 2017 den Lohn ausbezahlen.
    Glaube, jetzt kann ich es mir mit dem Vorschuss auch abschminken.

    Eine Frage noch, würdet ihr das mit dem Vermieter persönlich klären oder würde auch eine email reichen.

    lg jenny

  • Hallo ihr lieben,
    gerade Post vom Jobcenter erhalten.
    Meine Anfrage auf Überbrückungsdarlehen wird abgelehnt.
    Begründung: der Arbeitgeber würde am 31.05. 2017 den Lohn ausbezahlen.
    Glaube, jetzt kann ich es mir mit dem Vorschuss auch abschminken.

    Eine Frage noch, würdet ihr das mit dem Vermieter persönlich klären oder würde auch eine email reichen.

    lg jenny

    Hallo ihr lieben,
    gerade Post vom Jobcenter erhalten.
    Meine Anfrage auf Überbrückungsdarlehen wird abgelehnt.
    Begründung: der Arbeitgeber würde am 31.05. 2017 den Lohn ausbezahlen.
    Glaube, jetzt kann ich es mir mit dem Vorschuss auch abschminken.

    Eine Frage noch, würdet ihr das mit dem Vermieter persönlich klären oder würde auch eine email reichen.

    lg jenny

    Nein, gerade jetzt macht der Vorschuss Sinn. Stelle den Antrag noch im April, dann MUSS im Mai ausgezahlt werden, da du im Leitugsbezug bist. Lies dir noch mal durch was ich verlinkt habe. Die MÜSSEN den Vorschuss gewähren, im Gegensatz zum Darlehen lässt der Gesetzgeber da gar keinen Spielraum, fraglich ist nur die Höhe, die musst du im Antrag benennen und begründen. Fahrtkosten, Essen, alles was der Mensch so braucht.

    Mache sofort einen Termin zur Vorsprache und nimm dir einen KEA mit, wenn keiner Zeit hat möglichst wen anderes, ein Beistand kann nie schaden. Und bestehe auf die sofortige Auszahlung, erkläre, dass du sonst den Job nicht antreten kannst, weil du nicht mal dort hin und wieder nachhause kommst, zumindest nicht den ganzen Monat lang.

    Morgen musst du da sein und den Antrag stellen, sonst ist es zu spät! Zumindest schriftlich gegen Empfangsbestätigung abgeben!

    Hiermit beantrage ich Vorschuss nach § 42 SGB I in Höhe von Euro xxx zur sofortigen Auszahlung.

    Begründung: meine Leistung wurde in Erwartung der Lohnzahlung Ende Mai eingestellt. Auf die Möglichkeit der Darlehensgewährung wurde ich nicht hingewiesen, ein später gestellter Darlehensantrag wurde abgewiesen. Die Aufnahme der Arbeitsstelle ist durch meine finanzielle Situation bedroht.

    Anbei ein aktueller Kontoauszug.

    Ich benötige zwingend

    Euro x für Mietzahlung, fällig am x.x.xx
    Euro x für fälligen Abschlag Energie, fällig ...
    Euro x für die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle
    Euro x für Nahrung

    Aktuellen Kontoauszug mitnehmen, die Mittellosigkeit muss nachgewiesen werden, den Kontoauszug in Kopie beifügen.

    Und den Empfang bestätigen lassen, sonst landet dein Antrag in der Tonne!

  • Liebe Corina und lieber piedro,
    ehrlich gesagt hab ich was ich bisher vom JC erlebt hab, absolut 0 Hoffnung das die mir einen Vorschuss gewähren.
    Ich weiß die müssen mir den Vorschuss gewähren, aber mir fehlt auch momentan jegliche Kraft dazu um ein wenig Hartnäckig zu sein.
    Momentan hat mich die Trauer um meinen Vater wieder eingeholt.
    Hab gerade meinem Vermieter eine email geschrieben mit der Bitte um eine Stundung meiner Miete.
    Hoffe die melden sich heute noch, falls nicht werde ich morgen früh zu denen hingehen.
    Wenn all das auch nicht helfen sollte, werde ich morgen soviel von meinem Konto Geld abheben das die die Miete nicht abbuchen können, das ist nämlich meine einzige Möglichkeit über den Mai zu kommen.
    Nächste Woche fange ich bei der Stadt als Wahlorganisator an und da will ich mich ein wenig mehr von meiner guten Seite zeigen. Vielleicht bekomme ich dadurch im Anschluss an die 2 Wochen ein anderen Job bei denen, das wäre absolut der Traum.

    Möchte mich nochmals bei euch nochmals riesig bedanken ihr seit echt großartig

  • Einfach nicht unterkriegen lassen, und wenn es wirklich eng wird bei dir meldest du dich privat bei mir, per PN. Ins Mailfach schau ich nicht regelmäßig. Meine Kupplerin lebt in Köln, die hat eh noch was wieder gut zu machen. :saint:

  • Noch eine kurze Frage: (Korrigiert)
    bekomme jetzt diesen Monat 500€ statt der 788,-€
    Lohn vom Arbeitgeber einmalig netto 710,-€

    Bin gerade die ganze am rechnen, was ich Anfang Juni an Geld hätte, damit ich wenigstens da nicht in die Bredouille komme.
    Von den 710,-€ hab ich 100,-€ frei, also 610,-€
    davon kann ich ja 20% behalten macht also ca. 122,-€+100,-€=222,-€ + 788,-€ =1010,-€ für Juni ?
    Richtig?

    Die Frage, wie ist das jetzt mit den 500,-€ von Mai, wo ich weniger bekomme?

    Oh man fragen über fragen

    Einmal editiert, zuletzt von jenny1977 (27. April 2017 um 15:53)

  • Gerade von meinem Vermieter die email erhalten.
    " .....das Abbuchungsverfahren für die Miete Mai 2017 können wir leider nicht mehr stoppen.
    Sollte eine Abbuchung nicht möglich sein, so werden wir die Mai Miete dann entsprechend im Juni zusätzlich abbuchen."

    Das heißt wenn ich morgen soviel Geld abhebe können die es nicht abbuchen und würden es im Juni beide Mieten abbuchen.

    Dann sieht es ja doch halbwegs gut aus, oder übersehe ich da irgendwas


    nein, da Du vom Brutto ausgehst.

    Bei der Berechnung der Freibeträge ist aber das Nettoeinkommen entscheidend.

    Hab das mal oben korrigiert, 1010,-€ würde im Juni erhalten, dennoch bleibt für mich die Frage wie die das mit den jetzigen 500,-€ berechnen werden.
    Irgendwie hab ich ein ungutes Gefühl im Juni.

    Einmal editiert, zuletzt von jenny1977 (27. April 2017 um 15:56)

  • Müsste passen.

    Siehst du, Luft nach oben. Du machst das schon, et hät noch immer jutjegangen!

  • Danke dir Piedro für all deine Hilfe kann jetzt doch ein wenig wieder lachen

    Kleine Frage: wie werden die 500,-€ von diesem Monat auf den Juni berechnet?
    Ich glaub kaum das jemand dazu eine Antwort hat :)

    Eigentlich bin ich jemand der mit Zahlen und Texten keine Probleme hatte (Mathe und Physik LK plus 8 Semester Jura-Studium ) , aber seitdem ich ALG2 beziehe, hab ich 0 Durchblick.

  • Tja, da unterscheiden wir uns, bei Zahlen und Formeln bin ich leicht dysfunktional. Aber Juristen mag ich, die sind fast so putzig wie Fußballfans. ;)

    Welche 500 von diesem Monat meinst du denn?

  • Hallo Piedro

    Welche 500 von diesem Monat meinst du denn?

    Ich bekomme ja für den Monat Mai statt der normaler Leistung in Höhe von 788,-€ nur 500,-€ laut Änderungsbescheid, also 288,-€ weniger aufgrund eines Fiktivlohns.

  • Das Geld kriegst du doch für Mai, das ist deine Leistung. Im Juni wird dann nix angerechnet, wenn du im Juni keinen Zufluss hast.

  • @jenny1977

    Hast du einen Arbeitsvermittler im Jobcenter? Wenn ja, dann kannst du diesen noch um Hilfe bitten. Die sind meist lockerer als die Sachbearbeiter in der Leistungsbateilung.

    Ich halte die Ablehnung des Darlehens mit der von der Sachbearbeiterin genannten Begründung für falsch. Ein Überbrückungsdarlehen dient doch dazu, um die Zeit von ALG II bis zum ersten Gehalt zu überbrücken. Andersherum hätte die SB auch die Möglichkeit gehabt @Piedro Methode anzuwenden und das Geld erst bei Eingang auf das Konto anzurechnen. Würde in dem Fall aber Arbeit machen, da bzgl. der Überzahlung eine Anhörung geschrieben werden müsste.

    So langsam ist mir die SB mit ihren dummen Entscheidungen unsympathisch.

  • Hallo ihr lieben,
    kurz eine Frage an euch
    Ich werde vermutlich doch ein wenig mehr verdienen als die ca.800€
    Meine Frage an euch, es heißt ja
    "20 Prozent der Brutto-Einkünfte zwischen 101 Euro und 1000 Euro"
    ist da jetzt der Freibetrag von 100,-€ inklusive, oder darf ich 1100,-€ verdienen und wird das dann abgezogen?

    Übrigens hatte ich vorgestern mit meiner SB vom JC gesprochen und sie konnte mir nichts genaueres zu den gekürzten 500,-€ von diesem Monat sagen.
    Folglich weiß ich nicht, was ich Anfang Juni auf dem Konto haben werde. Da jetzt auch sehr dringend ein NOtebook für die Bewerbungen benötigt wird, muss ich wohl bis Juni warten, da jetzt mein altes Notebook defekt gegangen ist.

    Wünsche euch noch ein schönen Tag und danke das es euch gibt, ihr seit wirklich die ein zigsten, die fähig sind jemandem zu helfen. DANKE nochmals

  • "20 Prozent der Brutto-Einkünfte zwischen 101 Euro und 1000 Euro"

    ist da jetzt der Freibetrag von 100,-€ inklusive, oder darf ich 1100,-€ verdienen und wird das dann abgezogen

    Beispiel zu den Freibeträgen:
    Monatsgehalt 1.000 Euro Brutto
    100,00 Euro + 180,00 Euro (20 % von 101 -1000 Euro) = 280,00 Euro Freibetrag

    Die 100,00 Euro sind also schon mit einberechnet.


    Hallo ihr lieben,

    Übrigens hatte ich vorgestern mit meiner SB vom JC gesprochen und sie konnte mir nichts genaueres zu den gekürzten 500,-€ von diesem Monat sagen.
    Folglich weiß ich nicht, was ich Anfang Juni auf dem Konto haben werde. Da jetzt auch sehr dringend ein NOtebook für die Bewerbungen benötigt wird, muss ich wohl bis Juni warten, da jetzt mein altes Notebook defekt gegangen ist.


    Kann eigentlich nur das Gehalt wg. der Arbeitsaufnahme sein, somit müsstest du im Juni wieder die vollen Bezüge erhalten. Ansonsten direkt an die Sachbearbeiterin wenden.

  • Hallo ihr lieben,
    ja ich schon wieder :)
    Liebe Leute, ich hab glücklicherweise wieder mal ein kurzfristigen Job für 4 Wochen.
    Jetzt muss ich morgen beim JC die Vertragsunterlagen abgeben und damit ich diesmal nichts falsch mache würde ich gerne
    von euch wissen wollen, wie ich am besten vorgehe.

    Folgendes:
    Vertragsbeginn: Mo.28.August
    Vertragsende: 26.September
    Wochenarbeitszeit: 30 Stunden

    Auszahlung Lohn August wohl Ende September ( ca.200€)
    und für September vermutlich Ende Oktober (?€ )

    Mein Problem ist, 1. das ich nicht genau weiß wie viel ich genau verdienen werde
    und 2. da der Lohn ja vermutlich ende des Monats aufs Konto eingeht, wird mir ja vom JC die Leistung gekürzt.
    Das würde bei mir wieder bedeuten das ich zb. im ganzen Monat kein Geld hätte, weil ja der Monat entscheidend ist wo Geld zufließt.

    habt ihr vielleicht ein Tipp wie ich es morgen angehen sollte beim Jobcenter, denn zb. ein erneuter Miet und Stromrechnungsaufschub würde kosten mit auf sich ziehen beim Vermieter droht mir dann die endgültige Kündigung. Des weiteren muss ich ja auch ein wenig für Lebensmittel ausgeben.
    Kann ich dem JC nicht sagen, die sollen es erst berechnen, wenn der endgültige Lohn da ist, das wäre ja für beide Seiten die einfachste Lösung
    --> Wenn der Lohn endgültig da, können die es ja exakt die ALG2 Leistung berechnen

    Eine weitere Idee wäre, ich sag dem neuen Arbeitgeber, die sollen mir den Lohn exakt am Monatsanfang überweisen, dann hätte ich keine finanziellen Einbußen.

    Naja ich wäre euch wie immer sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet. Bin echt auf eure Tipps gespannt

    lg
    jenny1977

  • Du kannst ein Darlehen bis zur ersten Gehaltszahlung beantragen!

    Außerdem kannst du dem Jobcenter auch erst am 28. oder 29. bescheid geben, dass du kurzfristig arbeit hast. Dann erhältst du das ALG2 für September noch vollständig.


    Wenn du mit deinem Arbeitgeber reden kannst, vereinbare folgendes:

    Auszahlung August 100 €
    Auszahlung September Abschlag 100 €
    Auszahlung Oktober Restbetrag


    Dann hast du zumindest noch einen Freibetrag extra "mitgenommen".


    Denk dran, zu viel gezahltes ALG2 muss in jedem Falle zurückgezahlt werden. Also lege von deiner Vergütung irgendwas in der Größenordnung von 75 % beiseite.

  • Hallo Casa
    das Jobcenter weiß schon Bescheid das ich diesen Monat bereits arbeiten werde, aber sie wissen noch nicht wann
    ich das Geld bekommen werde.
    Wann ich genau das Geld bekommen werde weiß ich selbst noch nicht.
    Der Arbeitgeber ist beim Wahlamt bei der Stadt und da brauchen die echt sehr lange.
    Zb. bis heute stehen noch 100€ aus von den letzten Überstunden und auf das warte ich seit Mai, und mein Arbeitszeugnis hab ich auch noch nicht

    Kann ich morgen beim JC sagen, das es nicht bekannt ist, wann ich den Lohn bekomme?
    Beim letzten mal haben die ein Fiktiven Lohn genommen, so das ich damals echt sehr wenig bekommen hab vom JC
    dadurch kam ich in eine Ausweglosigkeit. Obwohl ich damals einige Euros verdient hab, hab ich bis heute immer noch Nachwirkungen
    wie zb. das ich momentan 0€ auf dem Konto hab. Werde deswegen morgen auch fragen, ob die mir 30-40€ leihen können.

    Wünsche euch allen hier noch ein schönen Abend und falls ihr noch paar Tipps für mich habt, wäre ich euch sehr dankbar

    lg jenny

  • Zitat von jenny

    Zb. bis heute stehen noch 100€ aus von den letzten Überstunden und auf das warte ich seit Mai, und mein Arbeitszeugnis hab ich auch noch nicht

    Dann schau mal in den Arbeitsvertrag, ob es Ausschlussfristen gibt.


    Zitat von Jenny

    Der Arbeitgeber ist beim Wahlamt bei der Stadt und da brauchen die echt sehr lange.


    Das ist kein Argument. Das Geld muss spätestens am Ende des Folgemonats in dem du gearbeitet hast auf deinem Konto sein.


    Zitat von Jenny

    Kann ich morgen beim JC sagen, das es nicht bekannt ist, wann ich den Lohn bekomme?


    Schon, ich befürchte nur das bringt nichts.


    Zitat von Jenny

    Beim letzten mal haben die ein Fiktiven Lohn genommen, so das ich damals echt sehr wenig bekommen hab vom JC
    dadurch kam ich in eine Ausweglosigkeit.


    Das Annehmen von fiktivem Einkommen ist rechtswidrig. der Bedarf muss immer gedeckt sein. Mindestens durch das Darlehen gem. § 24 Abs. 4 SGB II und spätestens im Rahmen einer vorläufigen Entscheidung gem. § 41a Abs. 2 SGB II.


    Zitat von Jenny

    Werde deswegen morgen auch fragen, ob die mir 30-40€ leihen können.


    Das Jobcenter leiht dir nicht, es gibt dir einen Vorschuss auf Leistungen, die dir zustehen!


    Reiche auch die Unterlagen zum Verdienst ein, als dir damals fiktives Einkommen angerechnet wurde.

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