Haftpflichtversicherung

  • In meinem Bundesland wird für die Hundehaltung eine Pflichtversicherung gefordert. Die habe ich gegenüber der ARGE versucht, abzusetzen, was abgelehnt wurde. Nach § 11b Abs. 1 Punkt 3 ist dies jedoch nicht zulässig, weil es sich eben um eine Pflichtversicherung handelt.

    Was kann ich tun? Widerspruch?

    Danke!

  • Hallo @Daniel_1!

    Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem Hund nicht um einen Blindenhund o.ä. handelt.

    Der Widerspruch wäre der statthafte Rechtsbehelf.

    § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II ist die einzig in Betracht kommende Anspruchsgrundlage.

    Aussicht auf Erfolg hätte der Widerspruch nicht. Ablehnungswahrscheinlichkeit: 100,00 Prozent.

    Pflichtversicherungen i.S.d. § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II sind nur solche Versicherungen, die in einem spezifischen Bezug zu den Zielen des SGB II stehen. Einen derartigen Bezug gibt es zB bei der Kfz-Haftpflichtversicherung oder bei der Gebäudebrandversicherung, nicht jedoch bei einer Hundehaftpflichtversicherung.

    Hat das BSG bereits entschieden.

    Zu Recht.

    Liebe grüße
    @Franzi

    2 Mal editiert, zuletzt von Franzi (17. April 2017 um 18:27)

  • Der Widerspruch wäre der statthafte Rechtsbehelf.

    § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II ist die einzig in Betracht kommende Anspruchsgrundlage.


    Nein, kommt nicht in Frage, weil wir ein BSG Urteil haben:



    Die Ablehnung der Übernahme erfolgte also zu Recht und der Widerspruch ist nicht berechtigt.
    Das BSG-Urteil ist rechtskräftig und gilt grundsätzlich.

  • Hallo @GRACE!

    Erst lesen, dann denken, und dann - wenn nötig - antworten.

    Ich habe nichts anderes geschrieben. Ich danke deshalb für Deine Bestätigung.

    Liebe Grüße
    @Franzi

  • Ich danke deshalb für Deine Bestätigung.Erst lesen, dann denken, und dann - wenn nötig - antworten.

    Ich habe nichts anderes geschrieben.


    Liebe Grüße
    @Franzi


    Hattest du das als Kritik n deinem Posting verstanden? Kein Gedanke, ist wohl bei dir
    falsch rüber gekommen, sorry. War eher als Bestätigung gemeint! :)

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