Eingliederungsvereinbarung trotz Ausbildung

  • Hallo Leute,
    :cursing: ich rege mich heute mal wieder über diesen Schmarn auf; mein Mann ist seit über einem Jahr in einem festen Ausbildungsverhältnis. Seit mitte 2016 hat sich die Gesetzeslage geändert und Auszubildende bekommen bei Bedarf aufgestockt. Also bekommt er sein Ausbildungsgehalt + BaB noch mit ALG 2 aufgestockt. Jetzt bekommt er einen Brief und wird vorgeladen, damit er eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben soll.

    Auf den Inhalt dieser Schreiben bin ich sowieso richtig schlecht drauf anzusprechen; "Jeden Job annehmen, Deutschlandweit, ohne Widerrede" finde ich einfach absolut unter aller Sau. Ich habe damals zwei Stunden mit meiner Sachbearbeiterin diskutiert, was ich da genau unterschreibe; " :/ Was wenn ich ein Jobangebot ALS PROSTITUIERTE AM ANDEREN ENDE DEUTSCHLANDS kriege und mein Mann hier was bekommt?" - "Ja also als Prostituierte geben wir nur bei Interesse, das ist mit 'Jedem Job' nicht gemeint, keine Sorge. Aber wenn es am anderen Ende Deutschlands Arbeit gibt müsst ihr eben eine Fernbeziehung führen!" Naja sie war vorher bei der Bundeswehr; da kam man nicht auf die Idee, mit Ihr über den Inhalt zu diskutieren... Sei's drum; bei der nächsten Vereinbarung mit einem Menschlichen Sachbearbeiter sah das schon viel besser aus.

    Also mal ehrlich: muss mein Mann, der Vollzeit mit seiner Ausbildung beschäftigt ist und... Naja... EINGEGLIEDERT ist, ernsthaft diesen Wisch unterschreiben? ?( Das ist doch Blödsinn. Er hat sogar die Chance auf Übernahme.

    Achja und ich hoffe, dass uns hier niemand Diskriminiert, weil wir im Bezug sind. Wer im Bezug ist weiß, wie mieserabel das ist.

  • Hier wird niemand aufgrund seines ALG II Bezuges diskriminiert.

    Im Jobcenter hat man einen Sachbearbeiter für die Leistungsgewährung, sowie einen Arbeitsvermittler. Die Zusammenarbeit zwischen Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung klappt in vielen Jobcentern nicht, sodass wichtige Informationen nicht weitergegeben werden. Könnte mir durchaus vorstellen, dass der Arbeitsvermittler deines Mannes gar nichts von der Ausbildung weiss. Ich würde diesen nochmals kontaktieren und ihn darauf hinweisen. Falls der Arbeitsvermittler nicht einlenkt, können wir weitere Schritte besprechen.

  • Zustimmung zu Bass.
    (Bis auf den ersten Satz, da habe ich als Beistand andere Erfahrungen gemacht und das rechtswidrige Vorgehen vieler JC ist letztlich auch nichts anderes als Diskriminierung durch Willkür, wer sich nicht wehrt bleibt über.)

    Erst mal: regt euch nicht auf, das bringt gar nix ausser schlechter Laune.

    Mit einem Leistungsbezieher soll eine EGV abgeschlossen werden, an vielen Standorten macht die Geschäftsführung daraus ein Muss. Ist halt so.

    Man muss keine EGV unterschreiben, wenn man mit dem Inhalt nicht einverstanden ist. Die EGV muss mit dem "Kunden" verhandelt werden, wenn es da keine Einigung gibt wird ein Verwaltungsakt erlassen, gegen den es Rechtsmittel gibt.

    Die interne Prüfung ergibt regelmäßig, dass keine der geprüften EGV einer rechtlichen Prüfung stand hielt. Von daher: mitnehmen und prüfen lassen, der VA muss gleichlautend sein wie der vom JC eingebrachte Vorschlag.

    In dieser Situation kann man davon ausgehen, dass da eh nix schlimmes drin steht und der Vermittler irgendwas in die Akte bringen muss, weil das so verlangt wird. Also cool bleiben.

    Der Abschluss einer EGV ist kein zulässiger Meldegrund, deshalb wird in der "Einladung" irgendwas anderes stehen. Wichtig: Arbeit geht vor. Bei einer Vollzeitausbildung dürfte da nur der Tag zur Verfügung stehen, der für Berufstätige vorgesehen ist. Wenn auch der mit der Arbeitszeit kollidiert oder sich das mit den Fahrtzeiten nicht ausgeht, dann geht's halt nicht. Muss man aber mitteilen. Die EGV kann man auch auf dem Postweg verhandeln.

    Am Ende wird da sowas drinstehen wie:

    Das JC fördert durch aufstockende Leistung, die Pflicht des "Kunden" ist es die Ausbildung zu absolvieren. Wenn der Vermittler cool ist wird das gleich für ein Jahr abgeschlossen und der Keks ist gegessen.

  • mein Mann ist seit über einem Jahr in einem festen Ausbildungsverhältnis. Seit mitte 2016 hat sich die Gesetzeslage geändert und Auszubildende bekommen bei Bedarf aufgestockt. Also bekommt er sein Ausbildungsgehalt + BaB noch mit ALG 2 aufgestockt. Jetzt bekommt er einen Brief und wird vorgeladen, damit er eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben soll.


    Das läuft doch schon über ein Jahr, folglich ist dem JC die Ausbildung doch bekannt.
    Denn die Aufstockung musste am Anfang ja mit allen Unterlagen erst mal beantragt
    werden. Interessant wäre schon zu erfahren, mit welcher Begründung jetzt diese
    EGV gekommen ist und was drin steht.

    Eine EGV kann hier in dem Fall nur dahingehend abgeschlossen werden, indem
    dem LB zur Auflage gemacht wird seine Ausbildung abzuschließen. Alles Andere
    wäre rechtswidrig. Lade doch mal die EGV anonymisiert hoch, wenn möglich.
    Dann kann man sie auseinander nehmen. Übrigens hat das nichts mit der geänderten
    Gesetzeslage zu tun. Vollzeitausbildung ist Vollzeitausbildung und das JC muss das
    beachten.

  • Das läuft doch schon über ein Jahr, folglich ist dem JC die Ausbildung doch bekannt.
    Denn die Aufstockung musste am Anfang ja mit allen Unterlagen erst mal beantragt
    werden. Interessant wäre schon zu erfahren, mit welcher Begründung jetzt diese
    EGV gekommen ist und was drin steht.


    Wie gesagt es gibt die Arbeitsvermittlung und die Leistungsgewährung, dies sind zwei unterschiedliche Bereiche im Jobcenter. Normalerweise sollten beide zusammenarbeiten und wichtige Dokumente weiterleiten, dies wird im Eifer des Gefechts oftmals vergessen oder nicht gemacht. Die Leistungsgewährung wird in diesem Fall Kenntnis von der Ausbildung haben, die Arbeitsvermittlung vermutlich nicht. Deswegen mit der Arbeitsvermittlung bzgl. der Ausbildung und EGV sprechen.

  • Selbst wenn das in der Akte steht heißt das noch lange nicht, dass der Vermittler sich die Mühe macht da rein zu schauen. Auch nicht, wenn er neu zuständig geworden ist. Und wenn als Meldegrund die EGV genannt wird kann man leider schon ahnen, dass man hier nicht wirklich Kompetenz erwarten darf.

    Kommunikation ist natürlich immer der beste Weg etwas zu klären, aber man sollte aufpassen, das muss nachweisbar sein! Nicht anrufen, sondern per Fax mit Sendenachweis des Textes oder de-Mail.

    Ein anderer Weg wäre bei diesem Meldegrund: entweder absagen, weil die "Einladung" rechtswidrig ist, oder ignorieren, auf die Anhörung antworten, ggf Widerspruch und EA beim Gericht. Beliebt macht man sich da natürlich nicht, das macht man sich nie wenn man der Ansicht ist geltendes Recht sei einzuhalten.

    Muklin: wenn die EGV vorliegt stelle stelle sie doch bitte anonymisiert ein (keine Namen, Tel.nr. etc). Mal schauen welche Böcke da noch geschossen werden.

  • Man sollte sich da trotzdem nicht unnötig ins Hemd machen, das gibt nur
    Flecken. Wenn der GF auf EGV mit Leistungsbeziehern besteht müssen die
    unteren Chargen das durchziehen, egal wie sinnlos das ist. Letztlich
    kommt es auf den Inhalt an. Wenn der so haltlos ist wie der Meldegrund
    kann es auch recht heiter werden das zu verhandeln. Wer keine Arbeit hat
    der macht sich halt welche, und es schadet nie wenn der SB mal was vom
    "Kunden" lernt.


    Die letzte EGV-Verhandlung, in die ich eingebunden war, hat mit völlig
    rechtswidrig angefangen und endete als maßgeschneiderte, wenn auch in
    diesem Fall sinnlose Fördermöglichkeit. Nebenbei ließ sich auch noch der
    Wahn korrigieren der SB dürfte nach dem Hausrecht den Ausweis des
    Beistands einsehen. Die Geschäftsführung war da anderer Ansicht, sehr
    zum Erstaunen der Dame hinterm Schreibtisch.


    Sowas verbucht man unter sozialer Teilhabe. [Blockierte Grafik: https://www.hartziv.org/forum/wcf/images/smilies/grin.png]

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