Bewerben trotz neuem Job?

  • <p>Hallo ihr,</p><p><br></p><p>ich bekomme nur für diesen einen Monat ALG II und werde zu 90% ab nächsten Monat einen neuen Job beginnen (wenns ganz blöd läuft bekomme ich den Job erst in 1,5 Monaten). Ich habe leider noch nichts schriftliches...</p><p>Nun habe ich einige Vermittlungsvorschläge bekommen und mich auf die meisten beworben und auch eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch.</p><p>Nun meine Frage: </p><p>- Wenn ich mich nicht auf alle Vermittlungsvorschläge beworben habe und nicht zum Vorstellungsgespräch gehe, weil ich ja ab nächsten Monat wieder arbeiten gehe, kann das Jobcenter Geld zurück verlangen? Oder gelten die Sanktionen erst für die folgenden Monate, wo ich ja eh kein ALG II mehr bekomme?</p><p><br></p><p>LG Marie</p>

  • Der neue Arbeitgeber ist im öffentlichen Dienst, da dauert alles immer ein bisschen länger ;)
    Meine zukünftige Chefin hat mir den Job mündlich zugesagt, allerdings kann es noch ein bisschen dauern, eh ich den Vertrag bekomme...

  • Hallo Marie Julie,

    ich wünsche Dir, dass es auch klappt mit derArbeitsstelle.

    Noch hast Du aber erst eine mündliche Zusage,oft sind solche mündlichen Zusagen leider nicht allzu viel wert.

    Solange nichts Schriftliches (Arbeitsvertrag, Einstellungszusage Arbeitgeber) vorliegt, müsstest Du Dich eigentlich noch auf die Vermittlungsvorschläge bewerben, so diese gesundheitlich und auch von der fachlichen Eignung zumutbar sind.

    So Du z.B. ab 2.5. durch ein entsprechendes Arbeitseinkommen vollkommen aus dem Bezug vom Alg II fällst, würde eine Sanktion nicht mehr greifen, da Du nicht mehr leistungsberechtigt nach § 7 SGB II wärest, somit nicht mehr dem SGB II unterliegst und eben auch nicht nach dem SGB II sanktioniert werden kannst.

    Die Sanktion würde dann allerdings bei einem erneuten Alg II Bezug greifen.

  • Hallo Ghansafan,

    der Arbeitsplatz ist mir sicher.
    Nächste Woche wird meine zukünftige Chefin die nötigen Unterlagen für die Stelle bekommen und kann mir dann auch etwas schriftliches ausstellen. Allerdings habe ich noch diese Woche ein Vorstellungsgespräch, welches ich mir gerne ersparen würde.

    Eine Sanktion greift also auch noch, falls ich in einem halben Jahr oder so nocheinmal arbeitslos werden sollte? Das ist gut zu wissen! Danke!

    Dann sollte ich wahrscheinlich doch lieber hingehen, obwohl ich die Stelle nicht will/brauche.

    Aber von dem Geld, welches ich für diesen Monat bekommen habe, können sie nichts zurück verlangen?

  • Hallo @Marie Juli,

    nein, da können sie nichts zurück verlangen.

    Na ja, wenn Dir der Arbeitsplatz zu 100% sicher ist, könnte man das Vorstellungsgespräch aufgrund der bevorstehenden Arbeitsaufnahme telefonisch absagen.

    Das würde eben dann nur nach hinten losgehen, wenn es nicht klappen würde mit der Arbeitsstelle.

    Musst Du nun selber entscheiden, inwieweit ob Du Deinem potentiellen (zukünftigen) Arbeitgeber diesbezüglich Vertrauen schenkst.

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