Kein Anspruch auf gesetzliche Rente und trotzdem nur begrenzt private rentenversicherung?

  • Hallo ,

    Ich bin seit 2009 selbstständig. Hab davor nur 21 Monate gesetzliche Rente eingezahlt und bekomme seit 3 Jahren Aufstockung. Nun ist eine Rente über den Satz und ich soll sie aufbrauchen.
    Ich brauch doch aber eine ordentliche Absicherung. Da ich von der rentenversicherungspflicht befreit bin zahlt die Arge auch nichts für mich ein.

    • Ist es da rechtens das ich alles aufbrauchen muss ?
  • Hau kola @Nails123!

    Kommt darauf an, wie Du das Geld angelegt hast.

    Der Gesetzestext ist eigentlich selbsterklärend:

    § 12 Abs. 2 Nr. 2 SGB II:

    "(2) Vom Vermögen sind abzusetzen

    2. Altersvorsorge in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens einschließlich seiner Erträge und der geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge, soweit die Inhaberin oder der Inhaber das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet, ..."

    Musst Du halt schauen.

    Akita´mani´yo
    Tecumseh

  • naja ich müsste einen verwertungsausschluss machen aber das wollt ich nicht da ich ja nicht ewig Hartz 4 dazu bekommen möchte. Meine Umsätze steigen und Krankheitsbedingt kann ich nur langsam wieder mehr arbeiten. Wollte in spätestens 1 Jahr wieder weg vom Amt sein wenn es weiter so läuft.

    Ich dachte ich hab irgendwo mal gelesen wenn man nicht gesetzlich Rente einzahlt dann steht einem zusätzlich etwas zu. Also ein Mehrbetrag . Das Amt zahlt ja für mich nix ein.
    Privat müsste ich jetzt 84,15€ einzahlen in die gesetzliche Rente. Das ist der Mindestbeitrag.

  • Das JC zahlt bei niemanden in die Rentenversicherung ein. Wenn später die Rente nicht reicht, bekommt man Grundsicherung. Also musst du einen Verwertungsausschluss machen oder aber das Geld bis zur Höhe der Vermögensgrenze aufbrauchen.

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