Untermietvertrag

  • Ich (30) wohne mit Mutter (68) und Tante (71) in einer Mietwohnung. Mietvertrag läuft auf meine Mutter. Meinen Mietanteil überweise ich immer auf das Konto meiner Mutter. Einen Untermietvertrag gibt es nicht und wäre laut Mietvertrag meines Wissens garnicht erlaubt.
    Leider musste ich zum 01.12. Antrag auf ALG 2 stellen. Nachdem der Antrag nun endlich bearbeitet wird, wurde ich schriftlich aufgefordert einen Untermietvertrag vorzulegen.
    Ist der Untermietvertrag also zwingend notwendig?

  • Das Jobcenter will / muss einen Beleg darüber haben, wieviel Mietkosten du hast. Eine Vereinbarung mit der Hauptmieterin, dass du xx Euro Mietanteil und Anteil an Nebenkosten hast, sollte eigentlich reichen.
    Mag sein, dass das Jobcenter Scherereien macht, weil da nicht Mietvertrag drauf steht.
    Andererseits: da das Verwandtschaft ist kann der Vermieter in diesem Fall gegen einen Untermietvertrag eigentlich nichts haben. Ich meine sogar, dass ein genereller Ausschluß (nicht Genehmigung!) eines Untermietvertrages unzulässig ist.
    Beim Mieterverein nachfragen oder im Internet nachschauen.

    Vom wirklichen Tacitus: Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen.

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