Bedarfsgemeinschaft Abzüge

  • Hallo Forum,

    Vorerst muss ich sagen, dass ich ziemlich neu in dem Thema bin, weil ich seit der Ausbildung noch nie Kontakt mit dem Jobcenter hatte und deswegen etwas unwissend in dem Thema bin.
    ich habe eine Frage zum zusammen ziehen mit meiner Freundin.
    Wir sind seit ein paar Jahren zusammen und wollen in ein, zwei Jahren zusammen ziehen. Ich bin im Handwerk tätig und verdiene 1900€ netto (bei Meistertitel dann höher) Meine Freundin ist momentan bis Februar in einer Umschulung, die vom Jobcenter bezahlt wird. Danach hat sie einen festen Arbeitsplatz erhalten, zunächst, bis sie einen festen Kundenstamm hat, auf 30h. Leider wird in dem Beruf nicht mehr als der derzeitige Mindestlohn gezahlt. Meine Freundin hat einen 13 jährigen Sohn. Der Vater des Kindes zahlt keinen Unterhalt. Dies erstmal zur gegenwärtigen Situation.
    Mein bzw. unser Traum war es schon immer in einem kleinen Haus auf dem Land zu wohnen. Dies wollten wir, wie gesagt, ein bis zwei Jahre nach der Umschulung realisieren. Auch nach der Umschulung wird meine Freundin wohl Unterstützung vom Jobcenter oder Wohngeld beziehen müssen.
    Ist ein Zusammenzug ohne Abzüge überhaupt möglich? Wird dann die komplette Unterstützung abgezogen, sodass nur der Nettolohn übrig bleibt?
    Dies würde den Plan natürlich zunichte machen.

    Viele Grüße und danke im voraus.

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