• Guten Tag , ich bin von eienr 70 qm Wohnung mit 750 € warm vor Antrag ALG 2 in eien 58 qm große Wohnung mit 600€ warm gezogen. Bin keien dauer bezieher von ALG 2 sonder habe Anspruch auf ALG I . Da ich aber im Schnitt 9 Monate in Holland arbeiet und bis ich die Bescheienigungen habe dauert es schon mal 2 Monate.Das Amt weigert sich nun die komplette Miete zu übernehmen weil auch die die Miete zu Teuer und Wohnung auch zu groß. Max.50qm und ich ätte mir genehmigung zum Umzug einholen müssen.Nochmal keien dauerberzieher von Harz IV

  • hallo jürgen,
    die berechnungen des alg 2 hat nichts damit zu tun, dass du kein dauerbezieher bist.
    grundsätzlich bezahlt das amt nur die angemessene miete (+nebenkosten) + angemessene heizungskosten und den regelbedarf.
    45qm für eine person ist die regel.
    alles was über der angemessenen miete usw. liegt, musst du selber bezahlen.
    ja, du hättest vor umzug den antrag stellen müssen bzw. mit dem noch nicht von dir unterschriebenen mietvertrag zum amt gehen (und die anderen unterlagen), dann hätten die dem umzug zugestimmt.
    wenn du zum zeitpunkt des umzuges nicht im bezug des alg2 warst, hättest du keine umzugsgenehmigung gebraucht.
    mehr kann ich dir da nicht sagen.

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