Mietobergrenze Allein wohnender Vater mit regelmäßigem Besuch des 10 jährigen Sohnes

  • Guten Tag. Ich beziehe seit dem 01.12.15 Hartz 4 Leistungen. Ich lebe alleine. Meine Wohnung hat 2 Zimmer, 62,5 Quadratmeter. Mein 10 jähriger Sohn ist jeden Mittwoch von ca. 17 Uhr bis Donnerstag 7.30 Uhr ( dann bring ich in zur Schule) und jeden ! Samstag von 13 Uhr bis Sonntag 16 Uhr bei mir. Natürlich ist er auch in den Sommerferien 3 Wochen bei mir und in den anderen Ferien auch jeweils zur Hälfte. Mein Sohn hat seit Jahren sein eigenes Zimmer. Ich habe nun beim Jobcenter die Mietobergrenze für 2 Personen beantragt. Dies ist trotz schriftlicher Bestätigung meiner Ex- Frau 2 mal abgelehnt worden. Ich erwarte nicht, dass die ganze Miete nach 6 Monaten weiterhin übernommen wird, aber ich würde schon gerne die Mietkosten für 2 Personen haben.

    Gibt es dazu Informationen, wie das Rechtlich ausschaut? Meines Wissens hat ein Kind Anspruch auf ein eigenes Zimmer, spätestens ab dem Schulbesuch. Grüße aus Kiel, Landeshauptstadt :) Schleswig - Holstein

    Ingo

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