Fehler im Bescheid zu unseren Gunsten - was tun?

  • Hallo,

    wir (42 w, 46 m (bis 2016/04 krankgeschrieben) verh., 14 w, 4 Mon. m) haben heute unseren Hartz IV-Bescheid erhalten. Der Sachbearbeiter hat sich bei der Eingabe des Elterngelds vertippt und zu wenig angesetzt - ist klar ersichtlich, da die Nachkommastelle und zwei andere Zahlen übereinstimmen, aber eine andere (die entscheidende) eben nicht.

    Sollen wir das jetzt mitteilen oder nicht?

    Sind wir verpflichtet, den Bescheid so zu prüfen, dass wir das definitiv feststellen müssen?

    Was sagt ihr?

    Das ein Nichtmelden nicht ehrlich wäre ist uns vollkommen klar und einer der Hauptgründe, die dafür sprechen, das zurückzuzahlen.

    Vielen Dank für Eure Antworten und herzliche Grüße

    Danjela

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