Haushaltsgemeinschaft/Untervermietung Kostenanteil

  • Hallo Liebe Gemeinde,

    Folgende Situation:

    Ich bin vor kurzem 25 geworden und muss einen Hartz4 Antrag gestellt. Da ich keine BG mit meinen Eltern bilde sondern eine HG, wurde mir gesagt das ich Anspruch auf Mietkosten habe. Mir ist klar das ich einen Untermietervertag mit meinen Eltern machen muss, jedoch verstehe ich nicht wie hoch ich mich an der Miete beteiligen muss bzw. wieviel wird das Amt übernehmen.

    Wäre cool wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

    Mfg

  • Nein, meine Eltern sind beide Erwerbstätig. Ich befinde mich zur Zeit in eine Maßnahme (BaE) die vorraussichtlich bis ende Oktober noch geht.
    Da bekomme ich monatlich 306 Euro, aber wie gesagt läuft noch bis ende Oktober.

    Mfg

  • Hallo,

    die Miete ist kopfteilig anzusetzen, also bei 3 Personen im Haushalt für jeden ein Drittel. Das JC übernimmt bis zur Angemessenheitsgrenze, vielleicht hier mal nach schauen:
    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

    Das JC wird ( laut Gesetz ) vermuten, dass deine Eltern dich unterstützen. Diese Vermutung müsstest du widerlegen.

    Lasse dich vor Antragstellung von einer Erwerbsloseninitiative beraten.

    wevell

  • Vielen Dank erstmal für deine Antworten. Kopfteilig würde bei uns heißen :5 da wir ein 5 Personen Haushalt sind. Bei 870€ Warmmiete wären das für eine Person 174€ + Nebenkosten? Kann/Soll ich das so in den Antrag reinschreiben? Laut dem Angemessenen Mietzins in unserer Region wären für eine Person max 234€ zulässig. Ich verstehe einfach nicht was ich da rein schreiben soll...

  • Hallo,

    die Miete teilt sich auf nach Nettokaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten. Ich weiss nicht, was das JC in deinem Fall ansetzt.

    Lasse dich vor Antragstellung von einer Erwerbsloseninitiative beraten.

    wevell

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