Anspruch auf Hartz IV

  • Wenn das System versagt und die Ungerechtigkeit wächst.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wende mich hiermit an Sie, in der Hoffnung, dass sich jemand finden lässt, der mir bei meiner Angelegenheit weiterhelfen kann.

    Ich bin 26, Studentin, ledig, wohne mit meinen Eltern und meinem Bruder in einer 3-Zimmer-Wohnung (78 m²). Desweiteren läuft demnächst mein Anspruch auf BaföG aus, da die Förderungshöchstdauer erreicht wird. Einen Nebenjob habe ich nicht, da mein Studium sehr zeitaufwendig ist (Mathematik und Wirtschaftswissenschaften). Zwischen Februar und April schreibe ich mein Erstes Staatsexamen (Fachrichtung: Psychologie). Mathematik und Wirschaftswissenschaften folgen spätestens ein Jahr später.

    Aufgrund meines Alters bin ich gesetzlich verpflichtet alleinversichert zu sein (hier: AOK).

    Das heißt für mich:
    In Kürze stehe ich mit Null "Einkommen" da. Kann mir dementsprechend die Krankenversicherung nicht leisten, die zwingend erforderlich für mein Studium ist.

    Heute war ich erst bei der Sozialhilfe und danach im Wohngeldamt.

    Bei beiden Stellen bekam ich die Information, dass ich kein Anspruch auf irgendeine Leistung habe - obwohl nur noch 2 Semester vor mir liegen.

    Sozialhilfe: kein Anrecht, da dem Grunde nach arbeitsfähig. Studienabbruch einzige Lösung.

    Wohngeld:
    "Sie leben mit ihren Eltern, also der Familie zusammen, deswegen haben Sie keinen Anspruch, da alle Gehälter mit eingerechnet werden."
    Auf meine Nachfrage, was die Regelung bedeutet, dass Eltern nur bis 25 unterhaltspflichtig sind, kam:
    "Das weiß ich nicht, das ist aber so."
    Ich: "Soll das heißen, wenn ich mit nicht-verwandten in einer Wohnung leben würde, dann hätte ich Anspruch?"
    Sie: "Ja, dann hätten Sie Anspruch?"
    Daraufhin hab ich nachgefragt, mit welcher Logik ich ab 25 nicht mehr familienversichert sein darf und meine Eltern kein Kindergeld mehr erhalten, zusätzlich ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Eltern ab 25 nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Dahingegen wird aber bei einem Wohngeldantrag das Einkommen aller Haushaltsmitglieder berücksichtigt.
    Die Dame gab wieder zur Antwort: "Das ist so, weil sie eine Familie sind."

    Nun frage ich mich, warum beim Wohngeldantrag die Familie miteinbezogen wird, bei der Familienversicherung und beim Kindergeld jedoch nicht. Das ist für mich ein typischer Teufelskreis.

    Bei beiden Stellen wurde ich auf das Jobcenter verwiesen ("Hartz IV"). Jedoch wurde mir gesagt, dass ich hier genau so wenig Chance auf irgendeine Unterstützung hätte und ich wohl einen Kredit/Darlehen aufnehmen oder das Studium abbrechen muss. Tja... Für ein solches Darlehen ist eine Bürgschaft erforderlich, die ich von niemanden erhalten kann.

    Deshalb meine Bitte:
    Schütten Sie mich mit Informationen zu, welche Möglichkeiten ich noch besitze, um einen Studienabbruch abzuwenden. (Kredit/Darlehen kommt nicht in Frage wegen Bürgschaft usw.)

    Auch mit einen Minijob könnte ich mir meinen eigenen Lebensunterhalt, einen Umzug oder eine Wohnung nicht leisten.

    Muss ich wirklich mein Studium abbrechen, damit ich Anspruch auf irgendeine Leistung habe?

    Muss ich wirklich erst auf der Straße landen und obdachlos werden, um einen Anspruch auf meine eigenen vier Wände zu haben?


    Vielen Dank im Voraus

  • Hallo,

    Studierende haben keinen Anspruch auf ALG II. Unter Umständen besteht ein Anspruch auf Übernahme der ungedeckten Unterkunftskosten gem. § 27 Abs. 3 SGB II.

    Zudem besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen eines Härtefalls, die Leistungen darlehensweise zu erhalten. Ein Härtefall kann vorliegen, wenn die kurz vor Abschluss bestehende Ausbildung nicht mehr fortgeführt werden kann, weil andere Einnahmequellen ( z.B. BAföG ) weggefallen sind.

    wevell

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