Darf eine angemessene Miete einfach gekuerzt werden?

  • Hallo,
    ich bin neu hier und habe eine Frage. Ich bin alleinerziehend und mein Kind zurzeit noch nicht in dem Alter um in einen Kindergarten zu gehen. Ich war vor Geburt berufstaetig und mein Vertrag lief einen Monat vor Geburt aus, somit Hartz IV! Nur vorweg die Infos. Ich wohne mit meinem Kind in einer kleinen 2 Zimmerwohnung, 53 qm, Kaltmiete 205 Euro, Warm 306 Euro. Anfangs gab es keine Probleme, die Bearbeiterin sagte ich laege sehr unter dem Satz der vorgeschrieben sei ( 276Euro ca Kaltmiete, erlaubt bei 2 Personen, Warm ohne Heizkosten 336 Euro erlaubt). So, soweit dazu, nun aufeinmal ohne zu sagen wieso, warum, weshalb, kam ein neuer Berechnungsbescheid, indem mir 200 Euro Anspruch gekuerzt wurde und dazu noch die Unterkunft und Heizung gekuerzt wurde, so dass sie mir auch dort nur noch 172 Euro berechnen und bezahlen. Geht das einfach so? Ich darf nun mit dem bereits gekuerzten Lebensunterhalt die fehlenden Mietkosten noch tragen! Ich bin noch in Elternzeit also waere eine Begruendung, vielleicht gekuerzt, weil ich nicht arbeiten wolle, nicht richtig!
    LG

  • Hallo,

    wenn durch einen Bescheid etwas geändert wird, muss auch eine Begründung angegeben werden. Hast du vielleicht eine Nachzahlung erhalten, die einmalig angerechnet wird?

    wevell

  • Ja, da der Unterhaltsvorschuss erhoeht wurde, bekam ich 22Euro nachgezahlt, das wars aber auch schon. Sonst aenderte sich nichts. Die wurden auch abgezogen aber ich bekomme weiterhin nun nur noch 172 Euro Miete und 200 Euro weniger Bedarf.

  • Hallo,

    ohne den alten und den neuen Bescheid zu kennen, kann man nicht nachvollziehen, weswegen gekürzt wurde. Grundsätzlich müsste das aus dem neuen Bescheid ersichtlich sein. Ohne Grund darf weder Miete noch Regelbedarf gekürzt werden. Hast du eine Anhörung erhalten?

    wevell

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