Eingliederungszuschuss und Regelsatz

  • Hallo Zusammen,

    habe die chance auf einen Arbeitsplatz.
    Der arbeitgeber bekommt 40 % eingliederungshilfe für mich für 4 Monate zum Bruttogehalt.

    Was passiert mit meinem Regelsatz?

    nach Zusage der Förderung vom Führerschein ist das Argument vom Jobcenter nun folgendes.

    Auf grund Ihres einkommens würde eine Freigrenze von 300 Euro festgesetzt was nicht angerechnet wird.
    Davon können Sie den Führerschein bezahlen.

    Bitte??? Welche 300 euro. Mir bleiben 100 euro Übrig.

    Wie kann ich das verstehen?

    Danke im Voraus.

    lg

  • Hallo,

    Zitat

    Welche 300 euro. Mir bleiben 100 euro Übrig.

    300,00 € ist der Erwerbstätigenfreibetrag.
    Du wirst/kannst weiterhin im ALG II-Bezug bleiben.

    Vom JC wirst du noch ca. 150,00 € erhalten und dann 966,90 € Lohn ( zusammen ca. 1.120,00 ).Nach Zahlung der Miete verbleiben noch ca. 700,00 €. Ich weiss also nicht, wie du auf 100,00 € kommst.

    wevell

  • Anrechenbares Einkommen ( bei einem Brutto von 1.200,00 oder mehr ) :
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html

    966,90 Netto, minus
    100,00 - Grundfreibetrag, minus
    180,00 - 20% von ( 1.000 - 900 ), minus
    20,00 - 10 % von ( 1.200 - 1.000 ), verbleiben

    666,90 anrechenbares Einkommen

    399,00 Regelbedarf
    419,55 KdU - zusammen
    818,55 ALG II - minus
    666,90 anr. Einkommen - verbleiben

    151,65 restliche Leistung des JC

    ...und dazu deinen Lohn

    wevell

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