Größere Wohnung erlaubt

  • Hallo, ich habe da eine Frage auf die ich bisher keine Antwort finden konnt

    Also gegenwertig beziehe ich 31, ALG2 da ich im Moment bei meinen Eltern Wohne, zahle ich keine Miete und bin meine eigene Bedarfsgemeinschaft erhalte also die vollen 399 Euro.
    Nun möchte ich mit einem Freund 34 zusammen ziehen, der auch ALG2 bezieht und in einer 1,5 Zimmer Wohnung ca 43 qm wohnt. Muss ich dann mit bei ihm einziehen oder können wir uns eine neue etwas Größere Wohnung suchen oder kann das Jobcenter sagen das seine jetzige Wohnung (1,5 Zimmer Wohnung ca 43 qm) für uns ausreichen ist ?

  • Hallo,ihr könnt euch eine grössere Wohnung suchen. Die Miete muss angemessen sein. Lasst euch vom JC vor Unterschrift auf dem Mietvertrag auf der Vermieterbescheinigung die Wohnung genehmigen.wevell

  • Was ich nun meine und befürchte ist das die kurzerhand sagen mehr als 303 (also das was er im Moment zahlt)gibt es nicht sie hätten ja bei ihm Einziehen können

    Blöde frage aber was ist eine Vermieterbescheinigung und wo bekomme ich die her

  • Hallo,

    du hast das Recht, eine eigene Wohnung zu haben. Das JC müsste dann die Miete von dir und von deinem Freund bezahlen. Wenn ihr aber zusammenzieht, hat das JC weniger aufzubringen.

    Eine Vermieterbescheinigung erhälst du von deinem JC. Diese soll vom zukünftigen Vermieter ausgefüllt werden. Die ausgefüllte Bescheinigung dem JC vorlegen. Ist die Miete angemessen, soll das JC dir schriftlich bescheinigen, dass die Miete übernommen wird. Dann erst den Mietvertrag unterschreiben. Dann kann auch eine Erstausstattung oder ein Kautionsdarlehen beantragt werden.

    wevell

  • Hallo,

    wenn ihr nicht "aus einem Topf" wirtschaftet ( z. B. kein gemeinsames Konto ) oder kein gemeinsames Kind habt, könnt ihr bis zu einem Jahr als zwei BGs geführt werden.

    wevell

  • Nein muss er nicht.

    Denn:

    Ein Zusammenzug bedeutet lange noch keine BG.
    Solange keine "gemeinsamen" Kinder ins Spiel kommen.
    Man nennt das Beziehungsprüfphase.
    Weiss doch niemand, ob es miteinander nu klappt, oder nicht.
    Sosind beide "getrennt" zu sehen und auch wenn sie aus einem Kühlschrank wirtschaften.
    Getrennte Konten sind Pflicht^^

    Weiss ned, wie sich das grad nennt... aber iwas mit Einstehnsgemeinschaft, oder so ^^

    Hat nix mit WG zu tun.

    LG Papa

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