Änderungsbescheid nach Zusage..

  • (Sozialrecht) Thema: ALGII

    Hallo,

    ich bin arbeitssuchend seit dem letzten Jahr. Nun habe ich den mut gefasst und mich am 27.08 im Ort XXX umgemeldet (Bürgeramt). Am 31 August habe ich mich arbeitssuchend beim zuständigen Jobcenter (ALG II) registriert. Nachdem alle Unterlagen überprüft wurden erhielt ich einen "Bescheid für Monat von August bis Januar" für Monat August wurden mir 399,-€ zugesichert. Nach einigen Tagen erhiehlt ich einen änderungsbescheid in dem wird ab dem 27 August Tagesverrechnet und somit soll ich nun 60€ bekommen, der Betrag liegt ''wesentlich'' unter dem eigentlichen Monatssatz für ALGII bezieher.

    Ist dieses Verhalten inordnung? Oder steht mir der Regelbedarf von 399,-€ zu?

    Ich habe kein Einkommen gehabt und verstehe nicht warum ich nun nur ca 60€ bekommen soll?

    Anmerkung im SGB II 1.1 steht [......Ausnahme gilt für den Antrag zur Sicherung des Lebensunterhalts. Dieser wirkt auf den ersten Tag des Monats zurück....]

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