umziehen in ein anderes Bundesland

  • Hallo,

    ich bin 27 und gerade dabei einen Antrag zu stellen. Ich werde in den nächsten tagen nochmal an der Uni sein und gucken ob es einen weg gibt mein studium zu retten .ich vermute aber ich werde es nicht schaffen (von den finanzen).

    dann stellt sich die Frage nach einer Unterkunft. Mir wurde schon geasgt, dass ich anspruch auf eine eigene Wohnung habe. momentan wohne ich übergangsweise bei meiner mutter. was aber große spannungen zwischen ihr und mir zu folge hat. meine erste frage wie beantrage ich nun eine eigene Wohnung? An welche stelle im JC wende ich mich? was sind die ersten schritte?

    Nun würde ich aber gerne in ein anderes bundesland (in das in dem ich auch studiert habe) habe sc hon gelesen, dass das probleme geben kann. daher würde ich gerne wissen wie ich am besten vorgehen kann. Einfach in dem anderen bundesland zum JC gehen und mich an die wenden?

    oder veruchen einen sozialversicherungspflichtigen Job zu bekommen? langfristig möchte ich natürlich eine ausbildung machen.

    vielleicht hat jemand Tipps .

    Danke

  • Vermutlich wirst Du jetzt Schwierigkeiten damit haben mir zu Glauben, aber ziehe einfach um!!!

    Du bist 27 Jahre alt und hast somit vom Grungesetz her die freie Wahl wo Du leben möchtest.
    Im Übrigen schon ab 18 Jahre!!!

    Solltest Du allerdings von staatlicher Finanzierung abhängig sein, was z.B. Deine Miete anbelangt,
    so mußt Du Einschnitte inkauf nehmen;
    Bspw. bei Wohnungsgröße (besser nicht über 50 qm²), nicht mehr als 2,5 Zimmer, und auch die Kaltmiete
    sollte einen gewissen Satz nicht überschreiten.
    Je nach Region kann der gravierend unterschiedlich sein!

    Letztendlich spielt das aber keine Rolle, denn (wie eben schon gesagt) kannst Du wohnen/leben wo Du magst!

    Aber, Du kannst natürlich nicht jeden Monat erneut auf Staatskosten umziehen, um es mal überspitzt zu sagen!!! ^^
    Und Du kannst Dir natürlich auch keine Wohnungen aussuchen, die bspw. 70 qm² groß sind usw., aber das erklärt sich
    ja von selbst! ;)

    Ich bin 2009 von NDS nach NRW gezogen und hatte (wie Du) noch keine Ahnung!
    Im JC sagt man mir ich bräuchte eine "Umzugsgenehmigung" vom anderen Jobcenter, wo ich halt hin will!
    Also bin ich dort hin, und dort sagte man mir das genaue Gegenteil! ^^
    Ich wieder zurück zum aktuell zust. Jobcenter, und dort sagte man mir dann; "Nein, wir haben Ihnen keinen
    Bären aufgebunden!"
    Natürlich mit anderen Worten!

    Machst Du das Prozedere mit, ziehst Du NIEMALS um, denn es ist (leider) alles Fake!

    Kurz und knapp erklärt;
    "Wo Du Dich anmeldest, muß das dortige JC auch für Dich zuständig sein!!
    OB SIE WOLLEN ODER NICHT!!!

    Wichtig dabei:
    1.)
    Melde Deinem aktuellen JC TROTZDEM und SCHRIFTLICH das Du umziehen wirst!!!
    Und zwar per Einschreiben mit Rückschein!
    Gebe auch die Begründungen an, die da wären "familiäre Spannungen" und Dein
    persönlicher Wunsch, wegen z.B. besserer Berufsaussichten in Deiner Wunschheimat!
    2.)
    Melde Dich zeitnah um und suche noch am selben Tag (der Ummeldung) das neue
    -für Dich jetzt zuständige- Jobcenter auf (und melde Dich dort an)!
    3.)
    Tätige sämtliche Kossepondenz mit den Jobcentermn stets mittels Einschreiben mit
    Rückschein; ...IMMER!
    Das verschafft Dir Rechtssicherheit!

    Alles Gute!

    MFG

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