Zuflussprinzip und Arbeitsaufnahme

  • Hallo,

    habe folgendes Problem. Ich habe vor kurzem meine Umschulung abgeschlossen und zum 17.08. eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufgenommen. Jetzt bin ich sozusagen Hartz4-Aufstocker. Bekomme jetzt natürlich weniger ALGII als vorher. Nur wie sieht es jetzt aus, ich bekomme für August den halben Lohn am 1. September auf mein Konto ausgezahlt (400€). Das Jobcenter rechnet natürlich mit 800€ (habe einen neuen Bescheid bekommen der ab September gilt und indem 800€ angerechnet werden). Wie ist das mit dem Zuflussprinzip? Der Lohn geht am 1. September auf meinem Konto ein. Bekomme ich jetzt eine Nachzahlung, da ja die vollen 800€ angerechnet wurden? Oder muss ich an das Jobcenter zurückzahlen? Der Lohn geht immer am 1. eines jeden Kalendermonats ein.

    Vielen Dank im Voraus.

    Daniel

  • Hallo,

    wenn der Lohn zum 01.09. gezahlt wird:
    Für August volles ALG II
    Für September darf nur der tatsächliche Zufluss angerechnet werden, also dem JC dann einen Nachweis rechtzeitig einreichen.

    wevell

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