Hilfe zwecks Wohnungssuche

  • Guten Abend Hartz IV.org, ich hätte mal eine Frage & hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich & mein Partner suchen eine größere Wohnung, da uns das mit den 2 Haushalten nervt (Er hat eine 2-R-Whg. da seine Kids (3) aller 14 Tage (Fr-So(3 Tage)) da sind & ich habe eine 2-R-Whg. mit unserem gemeinsamen Kind (1Jahr 6Monate) nun die Frage ob ihr eine aktuelle Info habt was uns für eine gr.Whg. zu stehen würde & wieviel an Miete das A-amt übernehmen würde. Um Rückantwort würde ich mich freuen. Lg Ivonne

  • Hallo,

    da nicht bekannt ist, wo ihr wohnt, kann auch keine ausreichende Antwort gegeben werden.

    Vielleicht findest du hier eine Antwort:
    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

    wevell

    Unterkunft und Heizung
    Miete und Hausbelastung
    Die Kosten für Miete werden anerkannt, soweit diese angemessen sind. Im Alb-Donau-Kreis gelten nachfolgende
    Beträge als angemessen. Wir orientieren uns dabei am Wohngeldgesetz.
    Die Höchstbeträge für Miete und Belastung betragen:
    für die Gemeinden Blaustein, Erbach und Langenau
    1 Haushaltsmitglied 330 €
    2 Haushaltsmitglieder 402 €
    3 Haushaltsmitglieder 479 €
    4 Haushaltsmitglieder 556 €
    5 Haushaltsmitglieder 638 €
    Mehrbetrag für jedes weiteres Haushaltsmitglied 77 €

    Maßgebend sind die Beträge für Miete oder Hausbelastung ohne Nebenkosten
    Wichtig: Bitte holen Sie vor Abschluss eines neuen Mietvertrags die Zusicherung des Jobcenters ein, dass
    die Mietkosten anerkannt werden. Das Jobcenter erteilt die Zusicherung, wenn der Umzug erforderlich und die
    Miete angemessen ist

    Ist das jetzt nur die Kaltmiete oder die Warmmiete, ich kapier es einfach nicht, mir ist der Text zu verwirrend.

    Ich finde nirgends ein Beispiel für angemessene Nebenkosten, mein zukünftiger Vermieter weiss auch nicht was er eintragen soll.

    Ich bin alleinerziehende Mama von 2 Kindern 6 Jahre & 8 Monate.
    Die Wohnung würde Kaltmiete 400€ kosten (80qm), Müll geht mit eigener Tonne, Warmwasser wird durch einen Strombetriebenen Boiler erwärmt ansonsten Zentralheizung.

    Das Problem ist ruft man beim zuständigen Jobcenter an bekommt man nur die Auskunft angemessen liegt im ermessen....nicht mal wenigstens ungefähr muss ja kein genauer Betrag sein, nur das man nicht drüber liegt und einem die Wohnung abgelehnt wird :/

    Kann mir jemand helfen???? Nicht für Ulm sondern Alb Donau Kreis "Blaustein"

  • Hallo,

    Zitat

    Ist das jetzt nur die Kaltmiete oder die Warmmiete,

    Die Antwort hast du schon gegeben: "Maßgebend sind die Beträge für Miete oder Hausbelastung ohne Nebenkosten."

    Für die Warmwasserbereitung erhälst du einen Mehrbedarf.

    wevell

  • Ja den Warmwassermehrbedarf habe ich hier in der Region auch, nur die Berechnungen sind ganz anderst, hier zahle ich für 2 Personen noch 100€ für Nebenkosten inkl Müll + 73€ Gas

    Nur in BW geht Heizung mit in die Nebenkosten und der Müll extern und davon abgesehen habe ich keine Ahnung was dort an Nebenkosten für 3 Personen gezahlt wird, es geht ja drum das wir nicht drüber liegen das wir die Wohnung nicht bekämen oder den Rest selber drauf legen müssten wenn wir trotzdem umziehen würden, da ich jetzt eine Wohnung inkl Nebenkosten für 2 Personen habe und nicht für 3 Personen.

  • Hallo,

    die Heizkosten sind kein Bestandteil der Nebenkosten ( ist sogar gesetzlich geregelt ). Reiche bei neuen JC eine Mietbescheinigung ein und dann kann eine Zusicherung erfolgen.

    Darfst du mit Genehmigung des alten JC umziehen?

    wevell

  • Ja darf ich da meine Wohnung zu klein ist, es geht jetzt letztendlich nur noch um die Mietnebenkosten also die Mietbescheinigung damit alles genehmigt wird, ich durchforste schon den halben Tag jetzt das Internet.
    Zum einen möchten wir nicht zuwenig Nebenkosten angeben damit das Jobcenter dann nicht Ärger macht weil die Nachzahlung zu hoch ist zum anderen eben wie gesagt nicht zu hoch.

    Da ich in ein anderes Bundesland ziehe zieht sich ja auch das ganze, jetzt musste ich von uns hier in Hessen die Mietbescheinigung nach BW zum Vermieter schicken, der schickts mir und ich muss es hier abgeben und Offenbach schickt es nach Ulm etc. Was ein Akt.

    Der Vorteil nur Offenbach gibt selbst eine Liste raus mit Anzahl Personen - qm - Kaltmiete - einzel aufgelisteter Nebenkosten die nicht überschritten werden dürfen. Ich denke mal das die nebenkosten genauso wie die Kaltmiete nicht überall gleich hoch bezahlt werden oder?

    Lg

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