Teilzeit + freiberuflich // ergänz. ALG II möglich?

  • Hallo liebes Forum,

    es wird etwas länger, dafür aber so ausführlich wie möglich.
    Ich habe eine (neue) Teilzeitanstellung, 80Std/M, die mit 680 Euro brutto vergütet wird. Außerdem arbeite ich noch freiberuflich in einer päd. Einrichtung. Hier variiert mein Honorar (die ein oder andere Ausfallstunde, Ferien-/Feiertag, etc., jedoch zw. 249 bis 369 Euro)
    Ich habe bis vor kurzem ALG I bezogen (8 Monate) und zusätzlich meine freiberuflichen Einnahmen, die ich abzugsfrei hatte, da ich diese freiberufliche Tätigkeit schon einige Jahre ausübe.

    Nun habe ich die Teilzeitstelle (kurzfristige Anstellung) angetreten und muss möglicherweise ergänzendes ALG II beantragen, um über die Runden zu kommen. Hier bin ich unsicher, ob eine Antragsstellung überhaupt Sinn ergibt.
    Ich habe einige Rechnungen bereits getätigt, ich bin mir aber nicht sicher, wie das funktioniert, wenn man zwei Jobs hat, also was, wie abgezogen bzw. berücksichtigt wird.

    Hier bitte ich euch um Hilfestellung und um Korrektur bzw. Vorschläge, um den Freibetrag und damit das anzurechnende Einkommen zu ermitteln.

    Beispielrechnung:
    Teilzeitbrutto: 680 Euro
    Teilzeitnetto: 540 Euro (laut Rechner)
    Freiberufliche Einnahmen im Juno, Eingang im Juli: 369 Euro
    (Voraussichtliche Einnahmen Juli, Eingang August: 297 Euro – bisher nicht mit diesem Wert gerechnet)
    -------------------
    Total : 1049 Euro brutto
    Muss ich von den Gesamtbruttoeinnahmen die 100 Euro Grundfreibetrag abziehen und dann zusätzlich die 20% Freibetrag?
    Oder wird von beiden Einkommen der Schritt: - 100 / - 20 v.H gerechnet?


    Möglichkeit 1:
    Brutto: 1049 Euro
    Grundfreibetrag: - 100 Euro
    Total: 949 Euro
    Abzügl. 20 v. H. = 189,80

    Netto (beide Jobs): 540 + 369 = 909
    Freibetrag: - 189,80 Euro
    Grundfreibetrag: - 100 Euro
    Total: 619 Euro (a) anrechenbares Einkommen?

    Gegenrechnung mit Bedarf habe ich weiter unten.


    Dann Möglichkeit 2:
    Teilzeitbrutto: 680 Euro
    Grundfreibetrag: -100 Euro
    Total: 580 Euro
    abzügl. 20 v.H = 116 Euro = Freibetrag

    Netto: 540 Euro
    Freibetrag: - 116 Euro
    Grundfreibetrag: - 100 Euro
    Total: 324 Euro

    Dann dazu:
    Freiberufliches Einkommen Juno, Eingang Juli: 369 Euro
    Grundfreibetrag: - 100 Euro
    Total: 269 Euro
    abzügl. 20 v.H. = - 53,80 Euro (= Freibetrag)
    Total: 215,20 Euro

    324 Euro + 215 Euro = 539,20 Euro (b) anrechenbares Einkommen?

    Bedarf:
    RS: 399 Euro
    Miete: 165 Euro (WG,rest Studenten)
    NK: 49,20 Euro
    Heizung: 53,25 Euro
    Mehrbedarf WW: 9,18 Euro (Miete, NK u Heiz. sind noch alte Werte vom JC vor 4 Jahren, die Kosten sind unverändert)
    ---------
    Bedarf: 675,63 Euro
    Möglichkeit 1: - 619 Euro (a)
    Anspruch: 56,63 Euro

    Bedarf: 675,63 Euro
    Möglichkeit 2: - 539,20 (b)
    Anspruch: 136,43 Euro


    Vielleicht habe ich mir auch `nen Wolf gerechnet und am Ende stimmt nichts :confused:
    Ich hoffe aber, dass ich da mehr oder weniger mit einer Rechnung in die richtige Richtung gehe :)

    Ich freue mich auf Hinweise und Hilfestellung!!
    Vielen Dank schonmal :)

  • Hallo,

    die Freibeträge werden vom Gesamt-Erwerbseinkommen eines Leistungsberechtigten berechnet.

    Der Grundfreibetrag ( 100,00 € ) wird nur ein Mal berücksichtigt.

    Freibetrag bei EK von 100,01 bis 1.000,00 € = 20 %
    Freibetrag bei EK von 1.000,01 bis 1.200,00 € = 10 % ( bei Kindern in der BG = bis 1.500,00 € )
    Ab 1.200,01/1.500,01 € wird alles leistungsmindernd angerechnet.

    wevell

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