Beiträge von Neuling

    Mit AlgII erhalte ich neben der Grundsicherung auch die (angemessenen) Kosten für Unterkunft und Heizung, mit betonung auf und. in meinem neuesten Bescheid ist aber offensichtlich nur die reine Kaltmiete angesetzt worden.
    Rechtens?
    Als Besonderheit kommt hinzu,dass die Kaltmiete einen Zuschlag für teilmöblierung enthält, der mir vom Erstattungsbetrag abgezogen wurde.
    Rechtens?