Beiträge von Snowy

    Dacht ich's mir doch.
    Wir haben ja aber beide unsere Zimmer, im Bad ist alles getrennt, nur halt Küche nutzen wir zusammen. Wenn ich denen aber sage, dass ich mit meiner Mitbewohnerin in keiner Beziehung bin dann können die ja schlecht das Gegenteil behaupten.

    Ok, also könnte ich problemslos Hartz IV beantragen? Wie ist das eigentlich mit der Zimmergröße? Könnte da noch etwas schief laufen? Mein Zimmer hat 22€. Wenn ich den restlichen Wohnraum - also Küche, Flur, Bad - noch durch 2 Teile, dann würde ich auf ca. 38qm kommen. Oder ist die Wohnraumgröße egal?

    Hallo!

    Zu meiner Situation: Ich bin seit Oktober 2009 kein Student mehr. Ich wurde exmatrikuliert weil ich mehr gearbeitet als studiert habe und somit nicht alle Leistungen erbringen konnte.

    Momentan arbeite ich auf 400€ Basis, bekomme von meinen Eltern monatl. zw. 150€ und 200€ und bekomme noch Wohngeld.
    Mit Wohngeld bekomme ich also jetzt ca. 700€ im Monat. Meine Eltern können mir allerdings nicht mehr lange Geld geben, weswegen ich nun Hartz IV beantragen möchte.
    Jetzt macht mir allerdings die Sache mit dem Einkommen und der Wohnung ein wenig kopfzerbrechen.

    Ich bin 28 und Wohne seit ca. 1,5 Jahren in Jena in einer 2er WG. Unsere Wohnung ist hat 3 Zimmer und eine Fläche von 88qm. Da meine Mitbewohnerin arbeitet und mehr als genug Geld verdient, zahlt sie deshalb 2 Zimmer und ich 1 Zimmer.

    Würde ich Hartz IV nun beantragen können oder zählt das ganze dann als Bedarfsgemeinschaft?

    Wenn mir meine Eltern kein Geld mehr geben können, wie hoch würde dann eventuell das Hartz IV für mich ausfallen?
    Ich hätte dann 400€ aus meinem mini-job als Einnahme.
    Miete zahle ich mit sämtlichen Nebenkosten 235€, KV 140€, 75€ monatl. an die DB von meinem Studentenkredit + sonst. Kosten.

    Laut Hartz IV Rechner würde ich wohl um die 350€ bekommen, allerdings traue ich den Online Rechnern nicht