Beiträge von melle77

    ...hallo zusammen,
    ich kann vor anträgen nicht mehr aus den augen schauen. ich bekomme einen nervenzusammenbruch.
    ich bin voll berufstätig, alleinerziehend (tochter, 4 jahre) und bekomme bruttolhn 710 euro, kindergeld 184 und unterhalt 225 euro...den volltagskindergartenplatz bekomme ich in voller höhe vom jugendamt bezahlt...soviel zur einkommenssituation...

    zusätzlich habe ich hartz IV beantragt und bekam 180 euro...vorschussweise, bis das kinderwohngeld berechnet wurde (wobei das amt ein jahr dafür brauchte) und das errechnete kinderwohngeld beträgt 84 euro bis mai 2011 bewilligt. und dadurch sank der harzt IV anspruch auf 113 euro. so für januar bekam ich jedoch jetzt eine zahlung vom harzt IV amt von nur 55 euro...mh?

    ich rief meine sachbearbeiterin und sie meinte weil der zuschlag für das ALG I wegfällt ab januar (habe ein jahr ALGI bekommen bis ich anfing vollzeit zu arbeiten) und ich jetzt bitte für die gesamte bedarfsgemeinschaft wohngeld beantragen solle....

    jetzt steig ich nicht mehr durch....ich beantrage somit das 4. sozialgeld!!!
    1. übernahme kindergartenplatz beim jugendamt
    2. hartz IV
    3. kinderwohngeld
    4. wohngeld

    das hatz IV amt und die wohngeldstelle sitzen quasi in einem haus...ist für mich zu hoch...das übersteigt meinen horizont gewaltig...kann mir hier bitte jemand sagen ob das so seine richtigkeit hat? ist das in jedem bundesland so? ich wohne übrigens in sachsen anhalt.....

    ich hoffe ihr steigt auch so einigermaßen durch...