Beiträge von Lourdes

    Hey,
    Danke für die antwort.

    Ich meine aber gelesen zu haben das die Oma (oder andere Volljährige) dann genaus viel Pflege und Erziehung übernehmen müsste wie es der andere Elternteil tuen würde, stimmt das nicht?

    Denn meine Mutter passt wenn überhaupt mal eine halbe Std. im monat auf den Kleinen auf wenn ich ihn mal irgendwohin nicht mitnehmen kann, was aber sehr,sehr selten vorkommt.

    Und eigentlich müsste man dann doch auch davon ausgehen das ich mich um die Erziehung und Pflege meiner Kleinen Geschwister kümmere und das in einem umfang wie es unser vater getan hätte wäre er da?


    LG

    LG

    Hallo,

    ich habe ein "kleines" Problem...

    Ich bin 20 jahre alt und war 2009 zu Hause ausgezogen, im Juli 09 habe ich meinen Sohn bekommen...

    Ich bin nun zum 1.8. wieder bei meiner Mutter eingezogen die ebenfalls Hartz4 bezieht.

    Meine Mutter hat bisher 170€ Mehrbedarf wegen Alleinerziehung bekommen (für meine Geschwister) und ich hatte bisher 129€ Mehrbedarf wegen Alleinerziehung.

    So nun ist es so das der Mehrbedarf meiner mutter gleichgeblieben ist aber meiner gestrichen wurde weil der Gesetzesgeber wohl davon ausgeht das die Oma sich mit um die erziehung usw. des Enkels kümmert.
    Können die mir den Mehrbedarf einfach so streichen, ich meiner ich bin diejenige die sich den ganzen Tag um den kleinen kümmert, ich gehe abends nicht weg und Tagsüber nehme ich den Kleinen mit sprich die Oma kümmert sich nicht um die Erziehung höchstens mal Füttern oder mal eine halbe Std. aufpassen wenn ich ihn grade nicht mitnehmen kann.
    Aber eigtl. kümmere ich mich 24std. am Tag um den Zwerg.

    Mein SB meinte ich könne eine Wiederspruch schreiben aber das würde nichts bringen...

    Aber es kann doch nicht sein das ich mich den ganzen Tag um den Zwerg kümmer aber keinen Mehrbedarf bekomme und der Mehrbedarf meiner Mutter gleichgeblieben ist obwohl sie ja (laut gesetzesgeber) einen Säugling mehr zu erziehen hat...

    Dann würde ich ja laut gesetzesgeber faul die Füße hochlegen und meiner Mutter den Kleinen in die Arme drücken und was würde dann aus dem Kleinen wenn meiner Mutter 2x die Woche arbeiten ist?

    Ich hoffe hier kann mir jemand sagen ob mein SB recht hat oder ob mir der Mehrbedarf zusteht bzw. wenn ob der Mehrbedarf meiner Mutter erhöht werden müsste...

    Vielen Dank
    Lourdes