Beiträge von WhiteShark

    Schaden entstand dadurch, das mir dadurch quasi Einnahmen entgangen sind (Arge hätte ja bezahlt). Bei zeitnaher Anmeldung hätte ich jeden Monat 75€ mehr H4 erhalten.
    Schade das man da wohl keine Chance zu haben scheint.

    Aber ich habe mich gestern gefragt wie so eine hohe Nachzahlung entstanden sein kann, obwohl ich kaum geheizt habe. Nutzungszeitraum beträgt ja nur 9 Monate und somit nicht einmal ein kompletter Winter.
    lso habe ich mir die Abrechnung nochmals genauer angeschaut.
    Erstmal wurde eine Nutzerwechselgebühr berechnet, welche nach meinen Recherchen nicht berechnet werden darf.
    Zudem haben die doch glatt die Zähler falsch abgelesen. Die Digitalzähler an meiner Heizung zeigen mehrere Zahlen an. Und die haben eine Zahl abgelesen, welche selbst heute noch identisch mit der auf der Rechnung ist. Kann also nicht die richtige sein.
    Wenn man den korrekten Zählerstand nimmt, habe ich nurnoch weniger als die Hälfte an Verbrauch.

    Dies hab ich auch der Entega mit den richtigen Zählerständen mitgeteilt. Ich warte nun auf eine korrigierte Rechnung. Dürfte dann wohl gegen 0 tendieren und sich bald erledigt haben.

    Trotzdem danke für die Antworten.

    Mfg
    WhiteShark

    Guten Abend,

    ich habe bis September letzten Jahres Hartz4 bezogen.
    Allerdings bin ich davor im März 2010 in eine neue Wohnung gezogen. Der Fernwärmeanbieter hat es leider versäumt den Heizungszähler zeitnah anzumelden und ich konnte/musste somit erst ab September Abschläge zahlen.
    Daher blieben 5 Monate an Abschlägen (75x5=375€) aus. Diese hätte bei zeitnaher Anmeldung die Arge übernommen.

    Mittlerweile mache ich eine Ausbildung und in BAB sind ja die Heizkosten nicht dabei.

    Jetzt habe ich eine Nachzahlung über circa 300€ zu leisten.
    Muss das die Arge übernehmen, obwohl ich mittlerweile kein H4 mehr beziehe?

    Wenn nein, wie stehen die Chancen einen Gerichtsprozess gegen den Fernwärmeanbieter zu gewinnen, wenn der Anbieter nachweislich Schuld an der verzögerten Anmeldung hat (wodurch mir ja der finanzielle Schaden von 375€ entstanden ist)? Gegen die Forderung wurde natürlich bereits Widerspruch eingelegt. Dieser wurde ohne Begründung abgelehnt. Natürlich habe ich eine Gegendarstellung des Anbieters eingefordert und den Widerspruch aufrechterhalten.

    Mit freundlichen Grüßen
    WhiteShark

    Tatsächlich zahlt die Arge auch während eines Praktikums weiter.

    Das man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht ist nämlich falsch. Normalerweise hat man bei einem Praktikum eine Kündigungsfrist von einem Tag.
    Somit könnte man theoretisch kündigen und am nächsten Tag eine Arbeit antreten.
    Also steht man dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung.

    Wäre ja noch schöner. Man versucht vom Amt wieder wegzukommen, aber die verhindern es, weil man nichtmal ein Praktikum machen kann.
    Die wollen doch das man sich bewirbt und bemüht um einen Arbeits/Ausbildungsplatz.

    Deine Freundin ist verpflichtet dir das Geld zurückzuzahlen, da sie es unrechtmässig erhalten hat.
    Das heißt du kannst ihr eine Zahlungsaufforderung schicken und anschließend das Mahnverfahren einleiten. Die Kosten für Mahnbescheid/Klage hat sie dann natürlich auch zu tragen.

    Auch würde ich ihr die Kosten in Rechnung stellen, welche dir durch die Einbehaltung des Geldes entstanden sind (Rückbuchungen des Stromanbieters, Mahnkosten, usw).

    Wenn sie das Geld streichen wollen, sollteste einen Brief schreiben, das du den Ausbildungsplatz nur mit diesem Praktikum bekommen kannst.
    Ich mache derzeit auch ein Praktikum und erhalte H4. Ich verdiene dort 400€ von denen 240€ angerechnet werden (160€ Freibetrag).

    Ich bin aber derzeit am versuchen durchzusetzen die vollen 400€ behalten zu dürfen, da ich auch hohe Fahrtkosten habe.