Beiträge von Tusha

    Ich habe eine Frage, bzg. wie man berechnen kann, ob man hilfsbedürftig ist und ein Recht auf Sozialhilfe hat.

    Die Situation bei uns war folgende: Mein Freund und ich sind am 01.03.09 zusammen gezogen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte er Arge 2 bezogen. Als wir zusammen gezogen sind, wurde ihm die Leistung gestrichen. Sie haben uns als eine Bedarfsgemeinschaft eingestuft.

    Ab 19.05.09 hat sich mein Arbeitsvertrag geändert, das wir ab 01.06.09 Kurzarbeit machen werden. Wir haben das bei dem Arbeitsamt gemeldet und es wurde entschieden, dass wir Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung haben.

    Wir haben Geld für die Monate: Mai, Juni, Juli und August bekommen. Für September haben wir einen Bescheid bekommen, dass sich die Leistung geändert hat, worauf wir
    Anspruch hatten. Diese Leistung für September, haben wir nie bekommen.

    Einen Monat später, kam wieder ein Brief wo drinnen stand, das wir für den Zeitraum
    01.07.09 bis 30.09.09 eine Rückzahlung in Höhe von 186,40 pro Person zu zahlen haben.
    Dieses entspricht der Zahlung vom Juli = 182,19 und August = 182,19

    Das sind 364,38 und die wollen jetzt 372,80 zurück haben.

    Sind da jetzt schon Zinsen drauf ? Und warum haben wir die Zahlung vom September nicht erhalten?

    Diese Fragen konnte oder wollte unser Arbeitsamt bis jetzt nicht beantworten, die haben uns nur die Ausgefüllten Überweisungen zugeschickt mit dem Datum bis wann das Geld eingehen soll.


    Kann uns jemand erklären ab wann man Hilfebedürftig ist und wie das berechnet wird.

    Danke schon mal und sorry für den langen Text ;)