Beiträge von sigruna@live.de

    Hallo,
    ich habe eine kleine Frage. Am 02.09.2010 sollte ich eine Massnahme bei der DAA in Aachen, Kenntnisvermittlug kaufmännischer Bereich, anfangen.
    Am 31.08.2010 war ich bei meinem Hausarzt und habe eine AU vom 31.08.2010 bis einschließlich 19.09.2010, Ich hatte wegen privater Dinge einen totalen Zusammenbruch und muss seitdem wieder zwei verschiedene Sorten Antidepressiva nehmen.
    Die AU habe ich Zur DAA geschickt, nachdemm ich telefonisch mit der Krusleiterin gesprochen habe und ihr erklärt habe, warum es mir nicht möglich ist teilzunehmen und wie lange die AU läuft. Sie hat mir gesagt, dass sie dem Projektleiter der ARGE auch Bescheid geben wird und dann meiner Fallmanagerin des Arbeitsamtes.
    Habe von diesser Fallmanagerin Post erhalten datiert vom 01.09.2010, folgender Inhalt:
    !. Einladung
    Sehr geerte FrauX, bitte kommen Sie am 09.09.2010 um 9.00 Uhr zu mir, um über Ihr Bewerberangebot bzw. Ihre berufliche Sitution zu sprechen. Danach wieder Androhungen von Sanktionen, wenn das nicht ist kommt das.....
    Ich habe der Fallmanagerin auf den AB gesprochen, dass ich nioch bis einschließlich 19. September mit Erstbescheinigung krankgeschrieben bin.
    Muss ich zu der Einladung??
    Ich weiß nicht wie es weiter geht.
    MfG
    sigruna@live.de

    guten Morgen,
    danke für deine Antwort Hoppel,ich unterschreibe die neue Eingliederungsvereinbarung nicht
    kassiere ich dann durch das nicht unterzeichnen die erste Sanktion von 10% oder irgendwelche anderen?
    Danke im Voraus für deine Hilfe,ich habe mich gestern nicht ganz klar ausgedrückt,entschuldigung
    mfg aus Aachen

    :) guten tag,ich habe 1. einladung von meinem fallmanager der arbeitsagentur erhalten um über berufliche perspsktiven zu sprechen usw,
    ich habe noch eine eingliederungsvereinbarung,die bis zum 24.03.2010 gültig ist,
    ich werde am 26.02.2010 (mein tremin beim fallmanager) dort hingehen,
    frage:wenn ich dort sitze und mein berater druckt eine neue eingliederungsvereinbarung aus--muss ich die dann unterschreiben?
    ich werde seit oktober 2009 von dem integrationsfachdienst betreut,ich bin schwerbehindert 60% mit dem merkzeichen--G--
    eine untersuchung beim medizinischen dienst der arbeitsagentur habe ich im september 2009 gemacht --der arzt hat auch mehrere gesundheitliche einschränkungen festgestellt
    damit ist die auswahl an arbeit sehr eingeschränkt,da der integrationsfachdienst widerlegt hat das ich vollschichtig arbeitsfähig bin
    im januar habe ich einen verschlimmerungsantrag beim versorgungsamt gestellt,es ist noch nicht darüber entschieden worden
    ich bin 50 jahre alt und habe noch zwei minderjährige kinder in meinem haushalt
    würde mich sehr freuen, wenn jemand erfahrung mit solchen dingen hat:D
    mfg