Beiträge von Petra72

    :mad:
    Mit dem Erhalt einer Betriebskostengutschrift, war ich zunächst erfreut und jetzt stinksauer. Solange ich Hartz IV beziehe, hat die ARGE nicht meine tatsächliche Miete anerkannt, geschweige gezahlt!!!
    Jeden Monat muß ich im Durchschnitt selbst 60,00 € zur Miete zuzahlen, von meinen Leistungen zum Lebensunterhalt!!! Also steht mir die Gutschrift doch genauso zu, oder?!
    Laut einem Urteil steht einem Hartz IV Empfänger die tatsächliche Miete und entstehende Nebenkosten zu, und eine Pauschalierung ist nicht zulässig. Alles andere wäre ja menschenunwürdig, oder sollen wir frieren und stinken?!!
    Hat jemand dazu sozialgerichtliche Urteile entdeckt? Wenn ja, welche, oder weiß jemand eine Lösung??