Beiträge von trojanhorse1990

    Hi!

    ich habe eine Frage zu folgendem Fall: Meine Eltern haben sich kurzfristig getrennt und meine Mutter muss im Moment von 500 EUR im Monat leben und wohnt alleine. Zwar hat sie noch etwas Vermögen, was sie derzeit auch aufbraucht, aber das wird nicht ewig halten. Darüber hinaus ist sie aufgrund einer Schwerbehinderung häufiger auf Hilfe angewiesen. Sie braucht jetzt nicht jeden Tag Betreuung aber so 1x die Woche muss man bei ihr schon nach dem Rechten sehen.

    Aus diesem Grunde habe ich überlegt, eine Eigentumswohnung zu kaufen und dort gemeinsam mit meiner Mutter einzuziehen um sie zu unterstützen. Leider habe ich in 200km Entfernung einen Job, so dass ich nur am Wochenende in der Wohnung wäre.

    Da ich für diese Wohnung einen Kredit aufnehmen und entsprechend Raten zahlen müsste, stellt sich mir die Frage, ob ich dann mit meiner Mutter einen Mietvertrag schließen kann und diese Miete nach Verbrauch des Vermögens auch von der ARGE bezahlt werden würde. Da ich über 25 Jahre alt bin und auch eine weitere Wohnung an meinem Arbeitsplatz unterhalte, besteht hier m.E. nach keine Bedarfsgemeinschaft.

    Darüber hinaus würde mich interessieren, ob ich vll. gesetzlich dazu verpflichtet bin, meine Mutter dort mietfrei wohnen zu lassen oder ob ich von meinen Einkommen wieder etwas an die ARGE zurück geben muss. Dass die 500 EUR Unterhalt angerechnet werden, ist natürlich selbstverständlich.

    Vielen Dank im Voraus für die Antworten!