Beiträge von Hoppel

    Hallo,

    Finde den fehler

    das ist nicht mein Job und Deine Aufforderung dazu eine Zumutung. Wenn Du Hilfe suchst, solltest Du nicht mit solchen Aufforderungen kommen.

    Wie auch immer: der neue Bewilligungszeitraum (BWZ) rettet Dich nicht vor den Sanktionen aus dem alten BWZ.

    Aber eigentlich habe ich auch keine Lust, mich auf einem solchen Niveau zu engagieren.

    Finde also den Fehler selbst...

    Hallo,

    auch wenn Du Deinen Lebensunterhalt selbst finanzieren kannst, bildet Ihr dennoch eine Haushaltsgemeinschaft. Je nach Höhe des Vermögens kann hier durchaus eine Anrechnung stattfinden. Da Du jedoch nichts über die Höhe des Vermögens schreibst, ist eine Einschätzung schwer möglich.

    Und ich möchte das, ehrlich gesagt, auch nicht unbedingt, dass meiner Mutter die Leistungen gekürzt werden oder sogar ganz wegfallen.

    Das wird unvermeidlich sein. Deiner Mutter werden in keinem Fall die gesamten Kosten der Unterkunft bezahlt, sondern entsprechend gesenkt werden.

    Hallo,

    im günstigen Fall fällt das nicht auf (ist aber wegen der Kontoauszüge unwahrscheinlich)

    im ungünstigsten Fall fällt das auf und das Jobcenter wird das Konstrukt Vater = Vermieter + Wohnung im gleichen Haus - erlassene Miete = Unterhalt auf Glaubwürdigkeit überprüfen. Denn machen wir uns nichts vor: die nicht gezahlte Miete ist nun mal eine indirekte Unterhaltsleistung des Vaters.

    Und was könnte ich denen sagen???

    Nichts.

    Im Monat Oktober habe ich 700€ abgehoben. 100 € für mich und 600 € für Miete.
    Im November habe ich keine Miete bezahlt und im Dezember habe ich wieder 600 € abgehoben und dies meinem Vater gegeben.

    Und Du willst damit sagen, daß Du als verheirateter Mensch für mindestens 2 Personen im Oktober nur 100 € und im Dezember gar nichts für den Lebensunterhalt benötigt hast? Wenn das Deine Aussage sein sollte - äußerst unglaubwürdig.

    Hallo,

    Der Vermieter möchte das, da hier keine Zähler vorhanden sind und die Nebenkosten nach Personen in jeder Wohnung abgerechnet werden.

    das ist dann Problem des Vermieters und mietrechtlich nicht gedeckt. Als Mieter habt Ihr das Recht, verbrauchsabhängige Kosten auch als solche individuell abgerechnet zu bekommen.

    Um bei meinen anfangs genannten Beispiel zu bleiben: ich bade 5 mal am Tag im heißen Wasser. Nach Logik Deines Vermieters will er diese Kosten für mein persönliches Verhalten auf alle Mieter umschlagen, weil er sich weigert, die Kosten individuell abzurechnen. Das ist nicht nur lachhaft, sondern widerspricht den gesetzlichen Bestimmungen.

    Damit er eine weitere Person bei den Nebenkosten mit abrechnen darf, möchte er das mit dem weiteren Wohnsitz,

    Auch das ist ziemlich neben der Spur. Nebenkosten sind unabhängig von irgendeiner Personenzahl abzurechnen, also ausschließlich nach dem tatsächlichen Verbrauch und den Umlagen, die sich jedoch nicht nach Anzahl der Haushaltsmitglieder richtet, sondern an der Größe der Wohnung.

    Mir scheint, daß hier ein rein mietrechtliches Problem besteht, was nur sehr wenig mit dem Jobcenter zu tun hat. Deswegen bleibt es bei meinem Ratschlag aus Posting #3.

    HAllo,

    da sie oft hier ist und natürlich auch Wasser usw. verbraucht.

    ja und? Das ist doch kein Argument für eine solche Forderung. Mietrechtlich geht es dem Vermieter nichts an, wofür die Verbrauchskosten anfallen, da er diese Kosten unabhängig individuell den jeweiligen Mietsparteien anrechnet. Anders gesagt: ich kann als Alleinstehender 5 Stunden lang am Tag im heißen Badewasser liegen - und dem Vermieter hat das vollkommen egal zu sein. Solange ich die Kosten für die 5 Stunden zahle.

    Darf sie ihre eigene Wohnung behalten und hier wenn es ihr sehr schlecht geht sein und einen weiteren Wohnbsitz haben?

    Ich würde davon abraten. Natürlich kann sie sich bei Euch aufhalten - aber hier spielen dann andere Fragen wie ggf. Ortsabwesenheit, Mietkosten für ungenutzten Wohnraum u.ä. mit hinein. Es könnte also durchaus NAchfragen vom Amt geben, die dem Ziel der selbstständigen Lebensweise der Tochter entgegen stehen könnten. Zumal, wie bereits geschrieben, das Ansinnen des Vermieters rein mietrechtlich durch nichts gedeckt ist.

    Hallo,

    Also wurde mein Bedarf in den letzten Monaten falsch berechnet

    Nein. Einkommen über 100 € = Freibetrag 200 € bei ehrenamtlicher Tätigkeit. Einkommen unter 100 € = kein Freibetrag (aber anrechnungsfreie Aufwandsentschädigung), da kaum nennenswerte ehrenamtliche Tätigkeit und Aufwandsentschädigung dafür. Das Kindergeld gehört dabei nicht zum Einkommen.

    Und bitte rede nicht von "Lohn" in diesem Zusammenhang. Es handelt sich, wie Du selbst schreibst, um eine ehrenamtliche Tätigkeit und die Aufwandsentschädigung dafür. Einen Lohn im Sinne von Gehalt/Lohn bekommt man nicht für ein Ehrenamt. Liest jemand anders hier etwas von Lohn und 200 € Freibetrag, denkt er gleich, daß sein tatsächlicher (Erwerbs-)Lohn falsch berechnet wurde.

    Hallo,

    Somit günstiger als der halbierte Basistarif. Dafür je Jahr Euro 600,- SB.

    Dir ist der Basistarif zuzumuten. Dieser Basistarif wird vom Jobcenter auch übernommen (sprich die Häfte des Basistarifs, die Du als ALG-II-Bezieher zahlen mußt). Mir dem Basistarif entfällt die Selbstbeteiligung.

    Insofern verstehe ich Deine Überlegungen nicht wirklich. Mit Inanspruchnahme des Basistarifs besteht das Problem der SB ja nicht mehr.

    Nimmst Du den Basistarif aus welchen Gründen auch immer nicht in Anspruch, wird die SB vom Jobcenter nicht übernommen werden.

    Gruß!

    Hallo,

    das hängt vom Sachbearbeiter ab.

    Wenn die Person widerholt keine Maßnahmen machen will, könnte das zur einer Sperre führen - dann würde auch nicht mehr die Miete gezahlt werden.

    Gruß!

    Hallo,

    Das ist denke ich unmöglich weil niemand 350 Euro Wohngeld bekommt. Sehe ich das richtig?

    nein, das siehst Du nicht richtig. Es gibt durchaus Fälle mit sogar noch mehr Wohngeld als die hier genannten 350 €.

    Da Du aber nichts über die Einkommenssituation, die Warmmiete und die Anzahl der Haushaltsmitglieder sagst, kann ich jedoch nicht einschätzen, ob ein Anspruch nun vorhanden ist oder nicht.

    Gruß!

    Hallo,

    werden die 30% vom Regelsatz abgezogen

    genau. Die KdU bleiben bei unberührt, werden aber dann oft direkt an den Vermieter gezahlt.


    Mit wann muss man mit der nächsten Maßnahme rechnen, ist dies innerhalb der Sanktionszeit ebenfalls möglich?

    Selbstverständlich kann eine erneute Maßnahme auch während der Sanktionszeit angewiesen werden.

    Gruß!

    Hallo,

    Es kann ja nicht sein, dass der selbe Grund einmal zur Aufhebung der Sanktion führt und einmal rein gar nichts bewirkt.

    doch, kann es. Das erste Mal hat man beispielsweise gesehen, daß es Dir wirklich nicht gut geht. Beim zweiten Mal hat man dieses Verständnis nicht mehr, zumal man dann befürchten könnte, daß das ganze zur "Standard-Ausrede" wird. Siehe auch meinen letzten Absatz in dieser Antwort.

    soll ich eine EGV unterschreiben?
    Darin wäre ein Bewerbungscoaching

    Mal abgesehen davon, daß die Nichtunterzeichnung dann nur bedeutet, daß man die Forderungen aus der EGV als Verwaltungsakt weiter verfolgt, würde ich vor Unterzeichnung nochmal prinzipiell Deinen Gesundheitszustand ansprechen. Der beste Coach kann nicht helfen, wenn Du nicht kankheitsbedingt in der Lage bist, Termine auch bei einem eventuellen Arbeitgeber wahr zu nehmen.

    Deswegen noch mal mein wirklich dringender Rat, hier eine gerichtliche Betreuung anzuregen - das ist keine Vormundschaft. Bin selbst in 5 ähnlichen Fällen ein solcher ehrenamtlicher Betreuer - und den Betreuten geht es seither wesentlich besser, was die wirtschaftliche Situation betrifft...

    Ja ich war persönlich bei dem Arzt, aber unter Einfluss von Beruhigungsmitteln und ich stelle mich gern besser dar, als es wirklich ist.

    Ich befürchte mal, daß Du Dir damit keinen Gefallen hast - Konsequenz ist dann eben auch Deine akute Situation. Beantrage einen erneuten Termin - und beschönige dann gegenüber dem AA nichts. Nur so kann er sich einen realen Eindruck von Dir machen. Und auch ein AA hat eine Schweigepflicht...

    Beschwerde über die Mitarbeiterin werde ich einreichen

    Naja. Du selbst schreibst, daß sie eine Auseinandersetzung mit irgendeinem Typen hatte und also angesauert war. Du warst von daher das nächste erreichbare Opfer - ist zwar nicht schön, aber rein menschlich auch verständlich. Insofern würde ich bei aller verständlichen Entrüstung überlegen, ob eine solche Beschwerde angesichts Deiner eigentlichen Probleme wirklich Bedeutung haben sollte. Zumal Du selbst schreibst, daß ihr schließlich zu einem vernünftigen Gespräch gefunden habt. Anders gesagt: lege Deine Energie in Sachen, die Deine Lage verbessern und nicht in irgendwelchen Beschwerden, die Dir im Endeffekt nichts bringen.


    An den Rechtsanwalt habe ich wegen der "wichtigen Gründe" gedacht.

    Sorry, aber ich sehe nicht mal ansatzweise einen "wichtigen Grund". Du hast zum wiederholten Mal gegen Bestimmungen verstoßen, die eine Sanktion nach sich ziehen. Du wußtest bei jedem dieser Verstöße von der bevorstehenden Sanktion - die Dir dann aber egal war -, hast dem Amtsarzt gegenüber Deine wirkliche Lage verschwiegen oder beschönigt - welchen "wichtigen Grund" sollte es denn geben, Dich von der Sanktion zu befreien? Immer mit dem Hintergrundwissen, daß übermorgen der gleiche Total-Ausfall wieder auftreten könnte?

    Gruß!

    Hallo,

    rein rechtlich scheint die Sanktion als solches recht zu sein - Du hast unentschuldigt nicht an einer Maßnahme teilgenommen.

    Das erste, was ich mich frage, ist das mit der Krankheit. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Du mit solchen Attacken tatsächlich erwerbsfähig bist. Hier wäre eventuell ein erneuter Termin bei dem Amtsazrt anzuregen. Warst Du das erste Mal persönlich bei dem oder hat dieser nach Aktenlage entscheiden? Wenn nach Aktenlage, dann um persönliche Vorsprache über das Jobcenter bitten.

    Das zweite, was Du überdenken solltest, wäre - auch wenn sich das jetzt schlimm anhören mag - die Bestellung eines gerichtlichen Betreuer. Das scheint mir zumindest angesichts der Erkrankung durchaus gerechtfertigt und hätte mehrere Vorteile: so könnte dieser dann mittels eines Antrages auf Widerseinsetzung in den vorigen Standes die Sanktion aufheben lassen. Auch wäre dann jemand da, der für Dich zum Jobcenter gehen kann und die Dich so nervenden Gespräche führen kann. Auch würdest Du dem Amt gegenüber damit nachweisen, daß Du Dich bemühst, Deine Probleme zu reduzieren, was sich dann wieder auf das Verhältnis gegenüber dem Amt auswirken könnte.

    Für einen Rechtsanwalt sehe ich kaum einen Sinn: was soll er denn machen? Wie Du selbst festgestellt hast, ist die Sanktion an sich berechtigt, weswegen irgendwelche rechtlichen Schritte in dieser Sache kaum möglich sind.

    Gruß!

    Hallo,

    Das ist der Grund warum ich nicht verstehe, was das JC wirklich will.

    den wahrscheinlichen Grund habe ich Dir nun mehrmals genannt. Es wurden Leistungen für den Lebensunterhalt und die Miete gezahlt, obwohl unklar ist, wo sich Deine Freundin aufhält.

    Ich muss ja auch nicht 24 Stunden am Tag in der Wohnung sein sondern darf einkaufen, spazierengehen usw..

    Das verlangt ja auch keiner. Aber Deine Freundin hat sich nicht am Wohnort oder im Nahbereich aufgehalten, sondern 70 km davon entfernt.

    Also Bedingung erfüllt.

    Nein, Bedingung nicht erfüllt, weil keine Genehmigung eingeholt.

    Gruß!

    Hallo,

    er wird von Amts wegen automatisch im ersten Jahr ignoriert.

    nicht automatisch. Du wirst schon angeben müssen, daß Ihr nicht miteinander wirtschaftet und auch nioch nicht 1 Jahr zusamen lebt. Lege dem Antrag einfach ein formloses Schreiben bei, in dem das steht.

    Wieso hab ich Mietausgaben, wenn ich bei meinen Eltern lebe? Wären ja nur die Nebenkosten, weil eben keine Miete zu zahlen ist bei nem Haus

    Auch bei einem Eigenheim entstehen Belastungen, die Du anteilig geltend machen kannst. Auch könnten Deine Eltern ja eine Miete verlangen, die dann aber wieder versteuert werden müßte...

    Gruß!

    Hallo,

    Im Antrag müsste ich mich ja dann als alleinstehend ausgeben.

    Nein. Natürlich mußt Du Deinen Partner mit angeben, nur daß er dann im ersten Jahr des Zusamenlebens nicht mit berücksichtigt wird. Allerdings bedeutet das dann auch, daß er die Hälfte der Miete selbst zahlen muß.

    dass er extrem wenig verdient (1.150€ Netto)

    Wir sind uns sicher einig darin, daß die Begriffe "extrem wenig" eine reine Auslegungssache ist und andere mit diesem Geld allein sehr gut auskommen würden.

    Bei meinen Eltern kann ich doch aber auch nicht wohnen bleiben, weil dann würde ich doch gar nix bekommen außer meinen SV-Beiträgen, weil ich ja keine Mietausgaben hab.

    Blödsinn. Erstens geht es Dir hoffentlich nicht darum, etwas zu bekommen und zweitens hättest Du doch auch dann Mietausgaben.

    Gruß!

    Hallo,

    muss bzw. soll ich das eigentlich machen?

    ich sehe keinen Anlaß, das nicht auszufüllen. Das bedeutet ja nun nicht, daß das Einkommen aller Mitbeeohner berücksichtigt wird.

    Was sollte man in diesem Falle machen?

    Du wirst wohl in den sauren Apfel beißen und den Hauptmietvertrag vorlegen müssen. Du kannst zwar versuchen, das Amt vom Gegenteil zu überzeugen, aber viel Hoffnung mache ich Dir da nicht.

    Gruß!

    Hallo,

    Meine jetzige Küche war in der Wohnung enthalten und die neue Wohnung besitzt keine Küche. Besteht die Chance eine Küche zu bekommen? Genau dasselbe mit der Waschmaschine (das Haus hatte öffentliche im Waschkeller).

    Eher nicht.

    Muss ich einen Antrag zusätzlich am neuen Ort stellen?

    Nein.

    Wie sieht es mit den Fahrtkosten im ersten Monat aus? Besteht die Chance dass ich diese Übernommen bekomme?

    Eher nicht, kommt aber auf einen Versuch an. Und bevor Du fragst: bei Deinem bisherigen Jobcenter.

    Gruß!