Hallo,
Sanktionen wegen einem nicht genehmigten Umzug hat Deine Freundin nicht zu befürchten. Egal wo sie wohnt und solange sie über 26 Jahre als ist - der grundsätzliche Anspruch auf ALG II ist überall gleich.
Allerdings hat sie auch kaum Chancen, Umzugskosten, Kautionen und alle anderen Sachen im Zusammenhang mit dem Umzug genehmigt zu bekommen, was ja aber laut Deiner Auskunft kein Problem ist.
Jetzt das berühmte ABER: wird Deine Freudin Deiner BG zugeordnet und ist Dein Einkommen zu hoch, hat Deine Freundin keinen Anspruch auf ALG II, was auch bedeutet, daß die KV-Beiträge nicht mehr geleistet werden.
Im ersten Jahr des Zusammenleben wird eine Art "Probejahr" vermutet, sofern beide Partner nicht ein gemeinsames Kind haben, keine gemeinsamen Konten besitzen und nicht zusammen wirtschaften. Allerdings bereitet mir gerade der letzte Punkt etwas Schwierigkeiten: wenn jemand aus Berlin in das Ruhrgebiet zu einem Partner zieht und mangels Genehmigung des Amtes sich diesen Umzug als ALG-II-Bezieher gar nicht leisten könnte, liegt die Vermutung sehr nah, daß der zukünftige Partner die Umzugskosten trägt. Was wiederum darauf hinweisen könnte, daß hier doch eine Wirtschaftsgemeinschaft vorliegt, weil dann Ausgaben (für den Umzug) der Partnerin vom Partner beglichen werden.
Eine solche Argumentation und Sichtweise wäre nur außerordentlich schwer zu widerlegen und wahrscheinlich nicht allzu sinnvoll.
Ich würde an Eurer Stelle für Deine Freundin verstärkt Bewerbungen im Ruhrgebiet loslassen, immer mit der Hoffnung, daß hier eine postive Antwort erfolgt. Kann nämlich Deine Freundin einen Arbeitsplatz bei Dir nachweisen sind alle die genannten Bedenken gegenstandslos.
Gruß!