Beiträge von san

    Hey...

    Meine Situation:
    Meine Freundin hat jetzt im Juni ihre schulische Ausbildung zur Ergotherapeutin beendet und ist auf Jobsuche. Bewerbungen laufen, aber noch keine Zusage.
    Sie ist nun vor einer Woche von ihrem Wohnort Hannover nach Karlsruhe zu mir gezogen, wo wir beide eine Wohnung gemeinsam beziehen.

    Heute hatte sie einen Termin beim Arbeitsamt, da sie ALG II (Sozialhilfe) beantragen wollte. Da speiste man sie leicht ab.
    Den vollen Betrag von ca. 380(?!) Euro wird sie wohl nicht bekommen, da sie unter 25 J. ist und wohl noch bei ihren Eltern hätte wohnen bleiben können. Auf dem Amt interessierte es keinen, dass die Jobchancen in BW besser sind als in Niedersachsen und ihr Buget von den Bewerbungsfahrtkosten bei dieser Strecke schnell aufgebraucht wären. Außerdem haben sie mich, als ihren Partner bzw. mein Gehalt mit einbezogen, obwohl doch die Regel gilt, dass man dies erst tun kann, wenn man 1 Jahr in einer Gemeinschaft wohnt, oder?

    Nun soll sie einen Antrag ausfüllen um wenigstens einen Teil (258Euro) zu bekommen. Nächsten Di. 29.06.10 hat sie den Termin um mit ihrer Sachbearbeiterin darüber zu sprechen wieviel ihr nun zusteht. Sie soll u.a. die Kontoauszüge der letzten drei Monate mitbringen, wo nicht all zu viel drauf ist, da sie durch ihre schulische Ausbildung kein Einkommen hatte. Zudem soll sie Sparbücher etc mitbringen...Sie verfügt über ein Tagesgeldkonto auf dem 3000Euro sind. Jetzt die Frage: Gibt es da einen Freibetrag?

    Und sind meine Kontoauszüge für das Arbeitsamt wichtig bzw. was für Daten wären für unsere Situation erforderlich?