Eine Heirat bedeutet ja eine Neugründung einer Familie. Dies wäre ein Grund, bei dem die ARGE die Leistungen aufgrund der "Stallpflicht" (U25 müssen in der elterlichen Wohnung bleiben) nicht einbehalten darf.
Kurz: Aufgrund der Heirat darf die Tochter ausziehen, ohne Leistungskürzungen hinnehmen zu müssen.