Beiträge von Pik:Ary

    Falsch? Das wundert mich, da das ganze Internet voll mit Erklärungen zu dem Thema "Bedarfsgemeinschaft" auf Probe ist...

    Falsch in dem Sinne, dass es diese "Probejahr" nicht gibt. Dies würde nämlich suggerieren, dass man erst prüfen muss, ob man zusammenwohnen kann und das Jobcenter schaut dabei zu. Hier geht es im Prinzip nur darum, dass das Jobcenter ein Jahr lang nach einem Zusammenzug nicht automatisch davon ausgeht, dass ein wechselseitiger Wille besteht, füreinander einzustehen.

    Eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe gibt es nicht und schon gar nicht muss man dem Jobcenter mitteilen, dass man diese in Anspruch nehmen möchte. Es gilt aber, dass die Jobcenter im ersten Jahr eines Zusammenzugs nicht von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen, wenn man nicht verheiratet ist oder Kinder hat. Das liegt daran, dass man nicht sofort eine Einstehensgemeinschaft eingehet, wo ein Partner für den anderen aufkommt - siehe auch https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015675.pdf Hier musst du also nichts verheimlichen und solltest das auch nicht tun.

    Bei einem Umzug ist ja auch zu beachten, dass sich die Zuständigkeit des Jobcenters ändert. Du musst also beim neuen Jobcenter vorstellig werden, wenn du weiterhin auf Leistungen angewiesen bist und den Mietvertrag vorlegen, bevor er unterschrieben wird. Hier wird man auch fragen, was dich zum Umzug bewogen hat.

    Da ihr beide noch sehr jung seid, gilt noch weiterhin die Unterhaltspflicht der Eltern. Einen Auszug in eine gemeinsame Wohnung wird das Jobcenter nicht finanzieren. Siehe auch die Voraussetzungen für unter 25 Jährige:

    (5) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

    1. die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
    2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
    3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

    Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es der oder dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht anerkannt, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.

    Dass die Eltern "gegen euch" sind, wird kein ausreichender Grund sein, damit das Jobcenter eine Übernahme der Kosten für Unterkunft zusichert.

    Wenn du jetzt das Abitur abgebrochen hast und erst in zwei Jahren nachholen möchtest - was willst du in der Zwischenzeit machen?

    Ich mache mir in Ruhe Gedanken zu einer genaueren Beschreibung der Umstände und stelle sie dann hier zur Verfügung.

    Unabhängig der genauen Umstände. Warum schreibst du hier nicht rein, mit welcher Begründung die Leistungen abgelehnt wurden? Das wird auch sicherlich die anderen Mitglieder interessieren, die dir auf deine Frage geantwortet haben...und es würde auch einges erklären ;)

    Das Problem an der Vollmacht ist, dass du mit dieser deinen Bruder ermächtigt hast, in deinem Namen zu handeln. Das wird so gesehen, als hättest du es also selbst so gehandelt. Damit hast du jegliche Ansprüche für den genannten Zeitraum gegen das Jobcenter verloren. Grundsätzlich wäre es aber auch nicht darauf angekommen, bei welchem Jobcenter zu den Antrag stellst oder hast stellen lassen, das dürfte für die Ablehnung also unerheblich sein.

    Schreibe ich hier das ich kein Geld verdiene, keine Arbeit habe und nicht weiß wie ich mein Lebensunterhalt bestreiten soll ?

    Genau. Wenn du über keine Mittel verfügst, die deinen Lebensunterhalt sichern, wäre das die richtige Herangehensweise.

    Nachdem, was du geschrieben hast, hast du in den vergangenen 12 Monaten deinen Lebensunterhalt mit Arbeitslosengeld 1 sichergestellt. Das Einkommen des Elternteils, bei dem du wohnst, dürfte für den Sachverhalt beim Bürgergeld belanglos sein, da ihr keine Bedarfsgemeinschaft bildet (ich gehe mal davon aus, dass du über 25 Jahre alt bist).

    Zeitlich ist das schon sehr knapp, wenn du den Antrag am 13.3 abgegeben hast und dann ein paar Tage später erst mit der Anlage VM vervollständigt hast - mit ein paar Wochen bei der Bearbeitung muss man leider rechnen.

    Dass man sich bei dir meldet, ist ja keine zufriedenstellende Aussage, gerade wenn man nicht einmal annähernd den Bearbeitungsstand und die noch verbleibende Dauer kennt. Ich weiß jetzt nicht, welche Veränderungen sich bei dir zum vorherigen Bewilligungszeitraum ergeben habe. Aber möglicherweise wäre ein Antrag auf einen Vorschuss sinnvoll, um die Zeit bis zur Auszahlung zu überbrücken. Aber diesen musst du dann aktiv beantragen.

    Diese Konstellation ist ein wenig tricky, da für den Haushaltsstrom nur ein Zähler vorhanden ist. Grundsätzlich ist der Haushaltsstrom aus dem Regelsatz zu bestreiten. Für Warmwasser gibt es einen Mehrbedarf, den das Jobcenter zahlt, Die Heizkosten, auch wenn sie über Strom erfolgen, sind den Kosten der Unterkunft und Heizung zuzuordnen.

    Zahlt denn das Jobcenter einen Betrag für Heizkosten an dich aus und auch den Mehrbedarf für Warmwasser? Wurden irgendwelche Vereinbarungen getroffen, wie die Heizkosten vom Jobcenter gezahlt werden?

    Will das Jobcenter das gesamte Guthaben aus der Stromkosten Erstattung haben oder nur einen Teilbetrag?

    Ja, du kannst einen Antrag auf Bürgergeld auch ohne festen Wohnsitz stellen, da die postalische Erreichbarkeit keine Leistungsvoraussetzung mehr ist. Zuständig wäre hier das Jobcenter, in dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Wenn du allerdings keine Adresse angibst, z.B. von einer Organisation oder einer sonstigen Unterkunft, wohin die Post gehen könnte, müsstest du mit dem Jobcenter besprechen, wie dir die Bescheide und Mitteilungen zukommen - möglicherweise über jobcenter.digital.

    In jedem Fall würde ich dir raten, persönlich beim Jobcenter vorzusprechen, um alles abzuklären. Hier kannst du dann auch gleich den Antrag stellen.

    Mir wurde heute von meiner Leistungsbeauftragten gesagt, da ich "Wild" umgezogen bin könnte meine Leistung nicht neu berechnet Werden...

    Ja, du bist "wild" umgezogen. Das betrifft aber nicht mehr deinen Weiterbewilligungsantrag, da du diesen praktisch als Neuantrag sehen musst. Und wie Tamar bereits schreibt, hast du dann eine Karenzzeit, in der die KdU zunächst in tatsächlicher Höhe gezahlt werden. Erhebe gegen deinen Bewilligungsbescheid (nach der viermonatigen Unterbrechung!) Widerspruch.

    Mündliche Aussagen deiner Sachbearbeiterin im JC sind ohne Belang für den Fall, relevant ist nur, was im Bewilligungsbescheid steht und was das Widerspruchsverfahren ergibt.

    Die Abrechnungsproblematik mit ausländischen Unternehmen, insbesondere USA ist leider normal. Hier muss man sich teilweise mühsam CSV Dateien ziehen oder auf irgend eine andere Art und Weise die Abrechnungen zusammenschustern.

    In deinem Fall würde ich den Einnahmenbericht zusammen mit der Auszahlung über Payapal bzw. Payoneer beim Jobcenter einreichen. Dass diese in Dollar ausgezahlt werden, spielt meines Erachtens keine Rolle, da sowohl Payoneer als auch Paypal hier in Landeswährung umrechnen. Wenn sich die Einnahmenberichte mit den Zahlungen decken, sollte es plausibel sein und keine Probleme mit dem Jobcenter rechnen.

    Grundsätzlich können Jobcenter dir nur das anrechnen, was dir auch tatsächlich zufließt. Der Zufluss erfolgt in diesem Fall, wenn es auf dem PayPal-Konto oder Payoneer im Account eingegangen ist. Wann du es auf dein Konto einzahlt, ist unerheblich. Sofern gebühren für die Auszahlung anfallen, druck dir auch die entsprechenden Rechnungen über die Zahlungsanbieter dafür aus, da diese dein Einkommen mindern.

    Diese unterlagen benötigst du alle ohnehin, da du ja als Freiberufler auch eine Einnahmen-Überschussrechnung am Jahresende erstellen musst.

    Das Abwälzen der pauschalen Lohnsteuer ist zwar nicht unbedingt üblich, aber völlig legitim...das wissen nur die wenigsten. Da aktuell bei einem 538 Euro Minijob (volle Ausschöpfung der Minijobgrenze) mit 2% pauschaler Lohnsteuer 10,67 € anfallen, würde die Auszahlung beim Abwälzen auf den Arbeitnehmer 527,33 Euro betragen - im Gegenzug würden aber 484,20 Euro anstatt 538 Euro Einkommen beim Wohngeld berücksichtigt werden.

    Diese Lösung kann zu höheren Leistungen führen. Andererseits muss man hier aber auch prüfen, ob noch das Mindesteinkommen erreicht wird. Nachrechnen lohnt sich auf jeden Fall.

    Das Problem, das du hier gerade schilderst, haben leider viele Bedürftige, die zunächst einen Wohngeld Antrag gestellt haben und dann Bürgergeld beantragen. Aber an dem Zuflussprinzip ist nicht zu rütteln - hierzu gab es in der Vergangenheit auch zahlreiche gerichtliche Entscheidungen. Wenn die Wohngeld Nachzahlung im Bewilligungszeitraum von Bürgergeld kommt, wird diese als Einkommen auf die Bürgergeld Leistungen angerechnet.

    Das verstehe ich nicht. Auf welcher Grundlage sollen das Sachleistungen sein, wenn der Arbeitnehmer weder Ausgaben noch Erstattungen hat?

    Mal angenommen, ich muss dienstlich einmalig zu einer Messe, weil der Arbeitgeber der Aussteller ist.

    Kost und Hotel werden über die Firma direkt beglichen, ebenso das Zugticket zur Messe. Verpflegungsmehraufwendungen zahlt der Arbeitgeber nicht, da bereits über die von der Firma bezahlten Kosten abgedeckt.

    Was davon wären jetzt Sachleistungen und warum muss der Arbeitgeber diese bescheinigen, und für wen?

    Zitat von Koblenzer

    Wäre es dann in Zukunft sinnvoller wenn mein Arbeitgeber Zugtickets bzw. Hotelrechnung direkt mit den Anbietern abrechnet anstatt mich in Vorleistung treten zu lassen? Dann dürfte es doch keine Anrechnung geben?

    Ja, auf jeden Fall. Dann funktioniert es so, als würdest du das über eine firmeninterne Spesen-Kreditkarte machen. Das erspart eine Menge Papierkram und Ärger mit dem Jobcenter, weil die dienstlichen Kosten dann deine private Sphäre nicht betreffen.