Beiträge von Pik:Ary

    so wie es aussieht, bekommst du ja den höchstsatz, da dir auch das kindergeld zusteht;)

    wie ist denn das mit dem auszug gelaufen?

    bist du einfach ausgezogen oder hast du auch vorher mit dem amt gesprochen?

    zu der bedarfsgemeinschaft kann ich nicht mehr sagen, als in dem von dir genannten text steht. probleme sollten nicht aufkommen, jedoch wird der bedarf gemindert

    soweit ich informiert bin, wird eine bürgschaft nur für die mietsicherheit übernommen und nicht für die mietzahlungen;)

    die bürgschaft ist doch sicherlich schriftlich erfolgt, was steht denn da drauf, dass die arge daraus schließt, dass deine eltern die miete für dich übernehmen??

    gruß