Beiträge von Lilalu

    Danke für Deine Antwort, ich frage mich wirklich was die von der ALG 2 Hotline fürn Zeug erzählen!!! Also denn das mit dem Unterhaltstitel habe ich denen gesagt, es liegt einer vor!
    Also wir hätten einen Anspruch von etwa 150- 200 Euro Hartz 4 zum Lohn des LP. Darin würde dann auch der Unterhalt, den mein PArtner leisten muß berücksichtigt. Das hat mir soeben ein Arbeitsamtmitarbeiter telefonisch mitgeteilt. Der hat mich direkt vom zuständigen Arbeitsamt zurückgerufen. Der hat mir dann auch nochmal erklärt, da der Titel vorliegt, dass es doch berücksichtigt wird. Er hat aber auch gemeint, dass wir sicherlich auch, und das sei vorrangig einen Anspruch auf erhöhtes Kindergeld hätten. Nach dem Einkommen meines Partners meinte er, stünden wir damit sogar besser und wir würden sicher mit dem Höchstsatz von 140 je Kind rechnen können. Das wären dann nur mit erhötem Kindergeld ca zwischen 80- 150 mehr als hartz 4. Nur, bei Hartz 4 wäre ich noch kranken versichert, mit erhöhtem Kindergeld nicht. Das bedeudet, dass wir mit hartz 4 doch besser dran wären. Es sei denn es kann uns jetzt noch jemand sagen, wie hoch im Falle "kein Hartz4" das Wohngeld für uns wäre. Wenn das die 141 Euro ausmachen würde, die ich an die Krankenkasse zahlen muss, dann stünden wir ohne H4 tatsächlich besser da. Oh Gott- das ist ja so verzwickt.

    80- 150 ich meinte 80- 130 Euro

    Danke für Deine Antwort, ich frage mich wirklich was die von der ALG 2 Hotline fürn Zeug erzählen!!! Also denn das mit dem Unterhaltstitel habe ich denen gesagt, es liegt einer vor!
    Also wir hätten einen Anspruch von etwa 150- 200 Euro Hartz 4 zum Lohn des LP. Darin würde dann auch der Unterhalt, den mein PArtner leisten muß berücksichtigt. Das hat mir soeben ein Arbeitsamtmitarbeiter telefonisch mitgeteilt. Der hat mich direkt vom zuständigen Arbeitsamt zurückgerufen. Der hat mir dann auch nochmal erklärt, da der Titel vorliegt, dass es doch berücksichtigt wird. Er hat aber auch gemeint, dass wir sicherlich auch, und das sei vorrangig einen Anspruch auf erhöhtes Kindergeld hätten. Nach dem Einkommen meines Partners meinte er, stünden wir damit sogar besser und wir würden sicher mit dem Höchstsatz von 140 je Kind rechnen können. Das wären dann nur mit erhötem Kindergeld ca zwischen 80- 150 mehr als hartz 4. Nur, bei Hartz 4 wäre ich noch kranken versichert, mit erhöhtem Kindergeld nicht. Das bedeudet, dass wir mit hartz 4 doch besser dran wären. Es sei denn es kann uns jetzt noch jemand sagen, wie hoch im Falle "kein Hartz4" das Wohngeld für uns wäre. Wenn das die 141 Euro ausmachen würde, die ich an die Krankenkasse zahlen muss, dann stünden wir ohne H4 tatsächlich besser da. Oh Gott- das ist ja so verzwickt.

    genau diese Frage habe ich mir heute morgen auch schon gestellt. Ich ziehe im August mit dem Vater unserer Kinder zusammen. Dann habe ich bei der Arge angerufen und nachgefragt, ob wir dann von Anfang an als Bedarfgemeinschaft gelten, da wir die gemeinsamen Kinder haben. Die Dame hat erklärt, in diesem Fall würden wir sofort als Eheähnliche Gemeinschaft gelten. Was ich wiederrum nicht ganz so toll finde, da man ja nicht nur aufgrund der gemeinsamen Kinder davon ausgehen kann, dass das dann auch klappt mit uns- was ich nicht hoffe. Ausserdem, müsste er ja so oder so für unsere Kinder aufkommen, so wie das im Moment ja auch ist. Es gibt da ja noch diese Klausel mit dem Probejahr indem der Partner nicht für den H4- Empfänger aufkommen muss- aber wie gesagt- anscheinend nicht im Fall wenn man gemeinsamme Kinder hat. Also ich versteh das alles nicht so richtig. Kennt sich denn da jemand richtig aus damit?

    Hallo, ich bin neu im Forum und sage erstmal "Guten Tag!!"

    Ich hoffe, dass sich mir hier jemand erbarmt und eventuell den einen oder anderen Rat oder Erfahrungsbericht geben kann.

    Der Vater unserer gemeinsamen Kinder und ich leben derzeit getrennt. Ich bekomme Hartz 4 und den Unterhalt für die KInder. Nun haben wir uns nach fünf Jahren entschieden wieder zusammen zu ziehen. Da er in meinem Nachbarlandkreis eine feste Anstellung hat werde ich den Landkreis wechseln.
    Wir haben schon einen Mietvertrag (noch nicht unterschrieben), den ich im neuen LAndkreis vorgelegt habe. Der hat der Wohnung zugestimmt. Die Notwendigkeitsbescheinigung meines Landkreises steht noch aus, da meine Sachbearbeiterin bis nächsten Mittwoch im Urlaub ist und die momentan Zuständige mir das nicht bescheinigen will- sie sagte mir nur zu 80 protzent zu, dass der Umzug genehmigt werde aufgrund der Familienzusammenführung. Leider kann mir bis jetzt keiner sagen/ berechnen, ob ich /wir ab August Hartz 4 bekommen- oder rausfallen. Ich könne ja den HArtz 4 Rechner aus dem Internet benutzen und da selbst schonmal ne grobe Berechnung einsehen. So, aber da ist jetzt mein Problem. Es gibt bei diesem Rechner keine Option bei der ich eintragen kann, dass mein zukünftiger Lebenspartner noch einen Unterhaltspflichtigen Sohn aus erster Ehe hat. Also die Frau von der Arge des neuen Landkreises, bei der ich schonmal vorgesprochen habe, meinte, dass es voll berücksichtigt werden würde, dass mein LP eine Unterhaltspflicht zu erfüllen hat. Aber als ich über das Servicetelefon für ALG2 angerufen habe, hat mir die nette Dame auf der anderen Seite mitgetielt dass der vom Lebenspartner zu zahlende Unterhalt an das Kind aus erster Ehe bei der Berechnung nicht berücksichtigt wird- er müsse dann eben den Unterhalt aussetzen oder kürtzen.
    Was ist denn nun- wird er nun doch nicht berücksichtigt, also würde das heißen, sie berechnen von seinem Brutto das Netto ohne Berücksichtigung des Unterhaltes und wir hätten dann vom Bedarfsatz den Teil weniger, den er an Unterhalt leistet? Dann kommen wir ja nie über die Runden- Wie soll denn das weitergehen????