Hallo, eine eingetragene Lebensgemeinschaft sind wir nicht. Mein Netto-Gehalt wird so bei 1400€ liegen. D. h. wenn die Arge uns als Bedarfsgemeinschaft einstuft werden diese 1400€ voll angerechnet. Die Pfändungsgrenze für eine Person liegt knapp unter 1000€ und mehr bekomme ich dann auch nicht ausgezahlt. Es kann doch nicht sein das uns praktisch zweimal Geld abgezogen wird, einmal von der Arge weil wir da eine BG sind und dann von der Pfändung weil die mich alleine einstufen. Da muß ich mich ja glatt fragen ob es überhaupt Sinn macht den Job anzunehmen....