Beiträge von Struwelpet

    Hallo @Tamar,
    zuerst einmal danke für Deine schnelle Antwort.

    Die darfst nur Empfängerangaben oder Verwendungszwecke schwärzen, die Rückschlüsse auf Religion, sexuelle Orientierung, Parteizugehörigkeiten und rassische Zugehörigkeit zulassen. Und nicht einfach alle Empfänger.

    Ich habe längst nicht alles geschwärzt, sondern nur Empfänger / Verwendungszweck bei Einkäufen, welche mein Einkaufsverhalten dokumentieren, und einem von privat angemietetem Lagerraum (meine Wohnung hat keinen Abstellraum oder Keller).
    Alle anderen Teile blieben ungeschwärzt, insbes. Mietzahlungen und Energieversorger, Haftpflichversicherung... usw.

    Es wurden ja auch Nachweise für Lebensmitteleinkäufe von JC gefordert - da habe ich Kopien der Kassenbelege der letzten Einkäufe, die ich noch in der Tasche hatte, ebenfalls eingereicht.
    Und glaube mir, ich bin ganz sicher nicht verschwenderisch.

    Wann war "dann"?

    Eben! Keinerlei erneute Reaktion des JC.
    ... kein Anfordern weiterer Belege, aber auch eben kein Bescheid.
    Es verstreicht einfach für mich wertvolle Zeit.

    Mit einer vernünftigen Bitte. Letztlich bist du wegen der Schwärzerei doch selbst Schuld.

    Diese Bitte habe ich auch genau so, als Bitte um schnellstmögliche Bearbeitung im Anschreiben im letzten Kontakt mit dem JC formuliert.

    Eine Trotzreaktion (auf DS-GVO konforme Schwärzung) des JC anzunehmen oder sogar mir eine Schuld daran zu geben halte ich jetzt nicht zielführend.

    Reiche die Rechnung der GKV ein ...

    Die Kostensumme von ~4,500,-€ wurde heute am tel. der GKV genannt, in Anerkennung meiner finanziellen Notlage, bei sofortiger freiwilliger Versicherung und Stundung der Beiträge bis 15.08.
    Zitat GKV: "Bis zum 15.08. sollten dann ja Zahlungen vom JC eingegangen sein, dann hätte ich ja genug Geld..."
    Eine Rechnung habe ich (derzeit) nicht

    als Nachtrag

    Diese Stundung ist sicher als freundliches Entgegenkommen der GKV-Mitarbeiterin gedacht - da aber nicht erstattungsfähig ist, (selbst bei Nachversicherung durch das JC) treibt mich das in eine Schuldenfalle.

    Hallo Suri ,
    nun gut, Du hast Deinen Beitrag wohl aus einem undurchdachten Moment heraus geschrieben.

    Auch wenn Dein Beitrag etwas oberflächlich ist, möchte ich Dir zu mehr Empathie raten.
    Oder - falls dieses nicht möglich ist - Dich einfach einmal in eine Situation hineindenken, in der auch Du ggf. keine andere Möglichkeit hast, als Sozialleistungen, die per Gesetz angeboten werden, in Anspruch zu nehmen.
    Letztlich sind wir alle eine Solidargemeinschaft in Deutschland, d.h. auch ich habe Jahrzehnte lang andere Schwächere per Sozialabgaben mitfinanziert. Ja, es ist auf der Gehaltsabrechnung für einen Moment schmerzhaft, die Abzüge anzusehen. Es ist, wie es ist.

    Falls Du damit nicht klarkommst, dann musst Du konsequent sein und auswandern in ein Land ohne Sozialabgaben - demzufolge auch keine Sozialleistungen im Bedarfsfall ... und darauf hoffen, nie in eine solche Lage zu geraten.

    Ich z.B. bin >60 J und unverschuldet in diese Situation gekommen.
    Es ist (ganz besonders in der Anfangszeit) extrem belastend keiner Arbeit nachzugehen (fehlende Aufgabe, fehlende Anerkennung) und anderseits auf Leistungen / Zuwendungen angewiesen zu sein.

    Gäbe es kein Bürgergeld, dann wäre ich längst obdachlos, würde bettelnd vor Deiner Haustür sitzen ...
    Verlust jeglicher Lebensqualität und einhergehende Verwahrlosung inbegriffen.

    Das Bürgergeld hilft mir, mein Leben in meiner Wohnung auf sehr, sehr niedrigem Niveau weiterzuführen.
    Ob das lebenswert oder gar erstrebenswert ist? Diese Frage habe ich mir bereits sehr oft gestellt. Nein, ist es nicht - es ist nur ein Überleben.


    Nun gut, Du hast Dir "Luft" gemacht, Deinen Unmut hier herausgeschrieben, bist jedoch nicht wirklich an dem Thema interessiert, denn nach Deinem Eingangsbeitrag sind alle Deine Aktivitäten hier erloschen und eine ernsthafte Diskussion nicht möglich.
    Allenfalls ist mein Beitrag eine Gedankenanregung für Andere, die so denken wie Du.

    Moin,
    ich beziehe seit längerem Bürgergeld.
    Der letzte Bewilligungszeitraum endete zum 31.03.

    Im März habe ich den Weiterbewilligungsantrag mit allen erforderlichen Unterlage eingereicht.
    Daraufhin habe ich eine Nachberechnung für 01.01. - 31.03. erhalten,
    der eigentliche Weiterbewilligungs-Antrag wurde jedoch nicht bearbeitet / beschieden.

    02.05. => Tel. Nachfrage nach aktuellem Bearbeitungsstand:
    Frage wurde nicht beantwortet, sondern mit der Gegenfrage "wovon leben Sie denn im Moment?"

    … einige Tage später kam sofort ein Schreiben vom JC, ich solle alle Einkünfte offenlegen und alle Kontoauszüge in Kopie. Es fehlen für eine Bearbeitung (angeblich) die Abrechnungen des Energieversorgers.
    Die Kontoauszüge habe ich eingereicht, allerdings (DS-GVO konform) den Empfänger der Zahlungsausgänge geschwärzt, das Datum & Beträge blieben sichtbar, Zahlungseingänge habe ich keine.
    Ebenfalls nochmals die Kopien des Energieversorgers.

    JC verweigert die Anerkennung der teilweise geschwärzten Kontoauszüge, fordert ungeschwärzte und Nachweise für Lebensmitteleinkäufe.
    JC mahnt die (angeblich) noch immer fehlenden Abrechnungen des Energieversorgers an.

    Rechtsberatung:
    formell bin ich im Recht - hilft nur nicht, wenn sich das JC quer stellt für eine schnelle Lösung.
    - Untätigkeitsklage beim Sozialgericht (kann ~2 Jahre dauern) Eilverfahren schneller ???
    - freiwillig auf die Forderungen eingehen und um schnelle Bearbeitung bitten

    Letzteres habe ich dann (wegen meiner Notlage) auch so (widerstrebend) gemacht.
    - ungeschwärzte Kopien meiner Kontoauszüge
    - erneute (zum 3. Mal) Kopien des Energieversorgers

    Bisher keine weitere Reaktion des JC
    => Kein Bescheid = kein Geld zum Lebensunterhalt, meine Rücklagen sind unterdessen nahezu aufgebraucht
    => keine Krankenversicherung

    Aktuell:
    Aufforderung der Krankenversicherung zur freiwilligen Versicherungspflicht = ~4.500,-€ für Zeitraum April bis Juli - nicht durch das JC erstattungsfähig = muss ich aus eigener Tasche bezahlen. Auch wenn JC irgendwann nachträglich mich ab 01.04. rückwirkend anmeldet.


    Wie kann ich das JC zur zeitnahen aktiven Bearbeitung bewegen?

    Formal darf sich das JC bis zu 6 Monate Zeit lassen, wenn durch Personalmangel begründet.
    Meine Situation befindet sich in einer scheinbar ausweglosen Eskalationsspirale.