Hallo @Tamar,
zuerst einmal danke für Deine schnelle Antwort.
Die darfst nur Empfängerangaben oder Verwendungszwecke schwärzen, die Rückschlüsse auf Religion, sexuelle Orientierung, Parteizugehörigkeiten und rassische Zugehörigkeit zulassen. Und nicht einfach alle Empfänger.
Ich habe längst nicht alles geschwärzt, sondern nur Empfänger / Verwendungszweck bei Einkäufen, welche mein Einkaufsverhalten dokumentieren, und einem von privat angemietetem Lagerraum (meine Wohnung hat keinen Abstellraum oder Keller).
Alle anderen Teile blieben ungeschwärzt, insbes. Mietzahlungen und Energieversorger, Haftpflichversicherung... usw.
Es wurden ja auch Nachweise für Lebensmitteleinkäufe von JC gefordert - da habe ich Kopien der Kassenbelege der letzten Einkäufe, die ich noch in der Tasche hatte, ebenfalls eingereicht.
Und glaube mir, ich bin ganz sicher nicht verschwenderisch.
Wann war "dann"?
Eben! Keinerlei erneute Reaktion des JC.
... kein Anfordern weiterer Belege, aber auch eben kein Bescheid.
Es verstreicht einfach für mich wertvolle Zeit.
Mit einer vernünftigen Bitte. Letztlich bist du wegen der Schwärzerei doch selbst Schuld.
Diese Bitte habe ich auch genau so, als Bitte um schnellstmögliche Bearbeitung im Anschreiben im letzten Kontakt mit dem JC formuliert.
Eine Trotzreaktion (auf DS-GVO konforme Schwärzung) des JC anzunehmen oder sogar mir eine Schuld daran zu geben halte ich jetzt nicht zielführend.
Reiche die Rechnung der GKV ein ...
Die Kostensumme von ~4,500,-€ wurde heute am tel. der GKV genannt, in Anerkennung meiner finanziellen Notlage, bei sofortiger freiwilliger Versicherung und Stundung der Beiträge bis 15.08.
Zitat GKV: "Bis zum 15.08. sollten dann ja Zahlungen vom JC eingegangen sein, dann hätte ich ja genug Geld..."
Eine Rechnung habe ich (derzeit) nicht
als Nachtrag
Diese Stundung ist sicher als freundliches Entgegenkommen der GKV-Mitarbeiterin gedacht - da aber nicht erstattungsfähig ist, (selbst bei Nachversicherung durch das JC) treibt mich das in eine Schuldenfalle.