Meine Frage war aber eine andere. Wenn ich ohne Bürgergeldabhängigkeit mir einen neuen Job suchen will, dann mache ich das im Rahmen meiner finanziellen und zeitlichen Möglichkeiten. Auch verstehe ich, dass bei vollständiger Arbeitslosigkeit ich verpflichtet bin mich auf alles was möglich ist zu bewerben. Da ist eine nahezu unbegrenzte Anzahl von Bewerbung möglich.
Ich dagegen arbeite Vollzeit, aber ich kann nicht 30+ Bewerbungen schreiben (außer dahingeschludert oder mit ChatGPT, was kontraproduktiv ist). Und ich kann eben nicht wöchentlich auf ein Vorstellungsgespräch, dazu noch deutschlandweit, das geht eben bei einer 40h Woche und Kinder nicht. Daher war meine Frage: Was darf das Jobcenter in einem solchen Fall konkret verlangen. Wo sind die Grenzen wenn jemand bereits voll arbeitet?