Beiträge von Dualis

    Nein, ich habe keine Kostenübernahme beantragt. Ich war beim Jobcenter wegen einer anderen bzw ählichen Sache mit der Stadtwerke, wo die Stadtwerke beim Strom ein weitreichenden Fehler unterlaufen ist. Und dort sagte man mir dann beiläufig dass das Geld was die Stadtwerke für die Endabrechnung für Gas bekommt, ich selber bezahlen muss.


    Mir ist das erst hinter her aufgefallen das es gesagt wurde. Bis dahin bin ich davon ausgegangen, das GAS immer eine Sache des JC ist.

    Wenn man Guthaben für Gas bekommt, dann wird das ja berechtigterweise auch abgezogen. Gehört ja auch dem Amt. Hörte aber immer wieder von anderen, das wenn man für Gas was zurück zahlen muss, das JC das dann übernimmt. Also anders als die Frau vom Amt sagte.

    Ich hatte eigentlich immer Guthaben wieder bekommen, bis auf dieses mal jetzt, weil die Gaspreise anscheinend so extrem angezogen sind

    LG

    Hallo!! Also es geht um Gas nicht um Strom.

    Den Strom zahle ich von meinem Regelsatz monatlich selber ein und die Gasabschläge überweist das Jobcenter an die Stadtwerke.

    Von einer beantragung der übernahme der Kosten der Jahresendabrechnung für Gas, fals die Stadtwerke was zurück erhält, habe ich noch nie etwas gehört und wusste davon auch nichts.

    Also wenn die Stadtwerke von der Jahresendabrechnung für Gas was zurück bekommt, muss ich dafür eine Kostenübernahme beantragen ?

    Hallo!! Ich habe immer gedacht dass das Jobcenter, die Jahresabrechnung von Gas übernimmt, wenn der Anbieter Geld zurück bekommt.


    Meine jetzige Jahresabrechnung von Gas hat ergeben das die Stadtwerke Geld zurück fordert. Ich habe mit ca 2140 KW pro Jahr wirklich sehr wenig Gasberbrauch.

    Das Jobcenter sagt jetzt zu mir das ich die Nachzahlung aber selber an die Stadtwerke bezahlen muss.

    Dachte immer, das alles was Gas ist, dann vom Jobcenter geregelt wird. Wenn Guthaben vorhanden ist dann will das Jobcenter dieses ja auch berechtigt wieder haben und wenn man was nachzahlen muss, dass das Jobcenter dieses dann an die Stadtwerke bezahlt.


    Muss jetzt das Jobcenter dafür aufkommen oder muss ich das zahlen?