Beiträge von aurora

    Hallo Liebes Forum,

    Mit 60 Jahren, einer chronischen Erkrankung (Fibromyalgie und Lungenemphysem) und einer daraus resultierenden Einschränkung meiner Leistungsfähigkeit sehe ich mich gezwungen, einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente zu stellen.
    Derzeit lebe ich in einer Vierzimmerwohnung, die für meine Bedürfnisse zu groß ist und beziehe Bürgergeld als einziges Einkommen. Eine kleinere Wohnung ist jedoch nicht in Sicht.
    Die Konstellation, dass die Mietzahlung durch die ARGE ausläuft, birgt das Risiko der Obdachlosigkeit. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu betrachten, dass ich zwei Hunde habe, die in einer Obdachloseneinrichtung nicht aufgenommen werden.

    Wie bereits erwähnt, bin ich krank. Mein Sohn möchte zu mir ziehen, bis er seinen Meister in der Tasche hat und mir zur Hand gehen kann.
    Das Problem ist, dass ich bei einem potenziellen Vermieter mit der Bescheinigung der Mietübernahme wedeln würde, gleichzeitig aber mein Sohn ein Nettoeinkommen von 2.000 € hat.
    Werden wir dann wie eine Bedarfsgemeinschaft behandelt, also vor der Arge als Bedarfsgemeinschaft behandelt? Das heißt, ich brauche gar keine Anträge zu stellen, da mein Sohn gut verdient und die Arge dann erwartet, dass er für mich aufkommt? Dies würde zu einem Problem werden, da er im Mietvertrag stünde und der Vermieter, wie ich bereits oft gelesen habe, keine „Sozialhilfeempfänger” haben will. Somit stünde ich dann wieder auf der Straße.

    Wie sieht das rechtlich aus? Mein Sohn ist 27 Jahre.

    Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt ...

    Ganz liebe Grüße

    Auroa

    Hallo,

    ich zog vor 13 Jahren mit meinen drei Kindern in eine Vierzimmerwohnung.

    Nach und nach zogen Tochter und ältester Sohn aus und ich blieb mit dem Jüngsten alleine.

    Da bekamen wir schon Briefchen seitens des Jobcenters, die Wohnung sei nicht angemessen (890 Euro warm) und überhaupt, da mein Sohn in Ausbildung ist - also Einkommen habe, er jetzt für Miete und Strom die Hälfte zahlen müsse. Des weiteren kündigte man uns an, dass ab November die Mietzuzahlungen eh drastisch gesenkt würden.

    Mein Kind zahlte, was er konnte und zog jetzt die Konsequenzen, indem er ab dem 15.04. zu seiner Freundin zieht. Seit Wochen zackere ich mit der ARGE rum, weil ich der Meinung bin, dass 196 Euro, die man mir als Lebensunterhalt überweist, dann doch etwas zu wenig sind.

    Glaube, die haben sich in der Berechnung ganz schön verhauen. Aber ich renne gegen verschlossene Türen und wenn es unbequem wird, habe ich plötzlich eine neue Sachbearbeitung. Wie jetzt wieder festgestellt,

    komme grade aus einer Klinik, in der durch Zufall ein Lungenemphysem mit Fibrose diagnostiziert wurde und bin noch ziemlich durcheinander deshalb.

    Ich las öfters mal etwas von Karenzzeit und meine Frage ist: Da ja jetzt die Hälfte der Miete weg fällt, da mein Sohn auszieht. Habe ich die Möglichkeit, dass die ARGE für eine gewisse Zeit die volle Miete übernimmt?

    Mit den knapp 200 Euro schaffe ich das doch gar nicht und Fakt wären Mietschulden und dann die Räumung. Natürlich bin ich auf der Suche

    nach einer kleinen Wohnung, aber finde mal was auf die Schnelle, das angemessen ist.Schon mal gar nicht in meiner Lage.

    Ich schnaufe wie ein Walross, habe Einträge in der Schufa und bin abhängig von der Arge. Das ist das nicht so leicht. Kann mir einer bitte sagen, wie viel Zeit ich habe, eine Wohnung zu finden, bis die die Mietbeihilfe einstellen?

    Liebe Grüße

    Aurora