Beiträge von FredK

    Es handled sich um einen staatlichen Zuschuss, der explizit nicht als Honorar beschrieben wird. Daher gehen wir davon aus, dass es eine "sonstige Einnahme" ist, keine Betriebseinnahme.

    Bei der Mitgliedschaft geht es um einen Berufsverband für das Gewerbe, dass ich selbstständig ausübe.

    Vielen Dank für deine Hilfe!

    Ok, danke, so hatte ich es mir in etwa vorgestellt. Ich frage deshalb, weil ich diesen Monat ein recht hohes Fördergeld ausgezahlt bekomme, das aber als "sonstige Einnahme" gilt, also keine Betriebseinnahme ist. Soweit ich die Regelung verstehe, wird diese Einnahme in dem Monat, in dem sie eintrifft, vom Bürgergeld abgezogen (was bedeutet wird, dass ich für März alles zurückzahlen muss). Ab nächsten Monat gilt dieses Geld dann aber als Vermögen (unter dem Grenzwert). Soweit, so gut. Aber meine normalen Betriebseinnahmen und Ausgaben im März werden dann sicher mit den anderen Monaten verrechnet und normal ein Mittelwert gebildet. Ich frage konkret, weil eine teuere Mitgliedschaft ansteht, und jetzt frage ich mich, ob ich die irgendwie auf April verschieben soll. Aber das macht anscheinend dann keinen Unterschied.

    Ich bin selbstständig und beziehe Bürgergeld. Ich weiß, dass mein Einkommen nach der EKS als Durchschnittswert für den 6-monatigen Bewillgungszeitrum berechnet wird. Meine Frage betrifft die Absetzungen bzw. Betriebsausgaben. Werden diese ebenfalls als Mittelwert berechnet? Soweit ich weiß, werden allgemeine Absetzungen, wie z.B. Unterhalt für ein Kind, für den jeweiligen Monat vom Einkommen abgezogen. Aber wie verhält es sich mit Betriebsausgaben? Wenn ich in einem Monat einen besonders hohen Posten habe (z.B. jährliche Mitgliedschaften in Berufsverbänden), werden diese dann nur in dem Monat abgerechnet, oder ebenfalls als Durchschnittswert berechnet?

    Danke!