Beiträge von vanhalen

    Moin Moin

    Ich bin seit mittlerweile mehreren Jahren psychisch sehr krank. Im Zuge der Krankheit wurde zwischen 2020 und 2022 bereits mein ALG1, sowie das Krankengeld ausgeschöpft. 2021 befand ich ich mich zudem knapp drei Monate stationär in einer Klinik, wodurch es mir zeitweise wesentlich besser ging. Leider traten dann, quasi direkt nach meiner Entlassung, die ganzen Corona-Maßnahmen in Kraft und ich konnte keine der gelernten Routinen beibehalten; rutsche seitdem tiefer ins Loch als je zuvor. Ich überlebe seit mittlerweile Ende 2022 ohne jegliche Einnahmen. Nun stehe ich kurz davor meine Wohnung und somit meine gesamte Existenz zu verlieren. Mit aller Kraft habe ich es geschafft, vor 2 Wochen, also noch im Januar, einen Antrag auf Bürgergeld zu beginnen und habe ihn gestern final abgeschickt. Die Frage, ob ich mich gesundheitlich dazu in der Lage fühle, regelmäßig mind. 3 Stunden arbeiten zu gehen, habe ich wahrheitsgemäß mit Nein beantwortet.


    Schon letzte Woche hatte ich einen Brief vom Jobcenter mit einem Telefontermin für ein Vermittlungsgespräch am 16.2. erhalten.


    Nun ist die Frage: Wie ehrlich darf und kann ich sein? Könnte das Jobcenter unter diesen Bedingungen den Antrag direkt ablehnen?


    Ich habe bereits auf einigen Seiten gelesen, dass man sich auch während des Bezuges von Bürgergeld ganz normal krank melden kann, jedoch maximal 6 Monate und das wohl auch eher dann, wenn man BG bereits bezieht. Allerdings scheint es für das JC wohl auch schon früher oder zu Beginn schon möglich zu sein, abschätzen zu dürfen, ob der Antragsteller möglicherweise länger als 6 Monate arbeitsunfähig sein könnte; und ziehen dann den ärztlichen Dienst hinzu, der einen eventuell erwerbsunfähig erklärt und man somit keinen Anspruch auf BG hat. Dann müsste man wohl Sozialgeld beantragen.


    Ist das soweit korrekt, oder habe ich mir da die falschen Seiten/Dokumente durchgelesen? 😀

    Wer mir das Geld zahlt, ist mir an und für sich fast egal; mir geht es vorallem um Folgendes:


    1. Wird der BG-Antrag abgelehnt und ich muss bei einem anderen Amt den nächsten Antrag stellen usw., kann es sein, dass ich bis dahin nicht mehr fähig bin, meine Wohnung zu bezahlen. Ein Dispo habe ich nicht. Ob meine Psyche das noch mitmachen kann, ist die nächste Frage.


    2. Ich muss und möchte am liebsten (so schnell wie möglich) nochmal für einige Wochen stationär in der Klinik aufgenommen werden, bevor es zu spät ist und ich keinen Weg mehr sehe.


    Da ich die letzten 15 Monate weder Krankenkassenbeiträge bezahlt habe/bezahlen konnte, noch irgendein Einkommen hatte bzw. habe, war es bisher schlicht nicht möglich.

    Wenn ich also bei dem Vermittlungsgespräch eben dies ehrlich erzählen würde, also dass ich gerne versuchen würde, mich nochmal in die Klinik einweisen zu lassen (und mir halt von Beginn des BG eine AU-Bescheinigung holen würde) und dass ich denke, dass mir das am ehesten dabei helfen könnte, wieder mind. 3 Std. erwerbsfähig zu sein (bevor die 6 Monate vorbei sind xD)....


    Wäre das ein Fehler? Würde das erst recht nach "Antrag abgelehnt" oder "Ärztlicher Dienst" schreien?


    Oder könnte es sogar positiv aufgefasst werden, weil man Wille zeigt, wieder am Arbeitsleben teilzunehmen?


    (Wenn es nach der Klinik immer noch nicht besser aussehen sollte, können die ja dann wie im Normalfall nach ca. 6 Monaten immernoch den Ärztlichen Dienst einschalten oder mich zum Sozialamt schicken🤔)

    Was würdet ihr mir raten?

    Und mit was sollte ich rechnen?