Beiträge von laleby

    Ich habe sogar im Untermietvertrag ausdrücklich geschrieben , dass es sich um eine Nutzung im gegenseitigen Einvernehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht handelt. Weitere Unternehmen habe ich auch nicht. Es handelt sich bei meiner Selbständigkeit um eine freiberufliche Tätigkeit. Kann mir daraus ein Strick gedreht werden?

    Ich war nämlich auch so sicher, dass es betriebliche einnahmen sind, die ich ja auch verpflichtet bin, für die Miete an den Vermieter einzusetzen. Ich habe wirklich ein stück weit das Vertrauen in unsere Institutionen verloren, nachdem ich noch ganz vertrauensvoll den Widerspruchsbescheid abgewartet hatte.

    Vielen Dank schon einmal für die vielen schnellen Kommentare.

    Es handelt sich um eine Büro mit Gewerbemietvertrag. Und genau so , wie Ihr es beschrieben habt, hatte ich es auch gesehen. Teil - Untervermietung der Gewerbeeinheit entspricht einer betrieblichen Einnahme.

    Irritierenderweise sah das Jobcenter das anders und argumentiert, dass Vermietung keine Arbeit im Sinne von Mühsal ist und damit keine betriebliche Einnahme. Sehr irritierend für mich aber selbst mein Widerspruch wurde abgelehnt.

    Kennt jemand von Euch vielleicht ähnliche Fälle, die anders entschieden wurden? Ich habe etwas Sorge mit einer Klage noch mehr Ärger zu haben und Zeit zu vergeuden. Und dann noch deprimierter zu sein. Andererseits bin ich wirklich auf das Geld angewiesen.

    Das hatte bisher keine Relevanz, da meine Einnahmen bisher negativ waren. So ist es zu dieser Frage gar nicht gekommen.

    Als Beispiel für ich mal deine Zahlen fort: 600 Euro kostet das Büro - 300 Euro bekomme ich Untermiete. Des Weiteren hatte ich weitere 200 Euro Kosten und 200 Euro Einnahmen.

    Bürgergeld habe ich neben der Miete den Regelsatz abzüglich 300 EURO bekommen. Das bedeutet die Untermiete, die im Rahmen der Selbständigkeit stattfindet, wurde als private Einnahme verrechnet.

    Das ist natürlich für mich eine Katastrophe, da schon die Verluste der Selbständigkeit meine Ersparnisse auffressen, aber jetzt auch noch die Untermiete nicht zur Verfügung zu haben geht gar nicht.

    Letztlich ist das für mich aber die einzige Chance in meinem Beruf zu bleiben und noch einmal wieder Aufträge zu bekommen oder eine Anstellung. Ich arbeite halt schon in einem sehr qualifizierten Bereich.

    Hallo Zusammen, vielleicht kann mir hier jemand etwas Hoffnung machen.

    ich bin seit 12 Jahren Freiberuflich tätig mit schwankenden Einnahmen. Zwischenzeitlich war ich zusätzlich in Vollzeit angestellt bis Corona. Durch Corona hat sich dann der Markt meiner Tätigkeit total verändert und ich musste quasi neu anfangen und Bürgergeld beantragen.

    Mein Büro habe ich immer schon auch Untervermietet, weil es für mich alleine zu groß ist. Jetzt wurde mir die Untermiete, die ich direkt an den Vermieter weiterleite ohne Verrechnung mit meinen Kosten aus der selbständigen Tätigkeit als Einkommen mit dem Regelsatz zum Lebensunterhalt verrechnet. Ich bin vollkommen schockiert, dass auch der Widerspruch hierzu abgelehnt wurde. Tatsächlich hatte ich so nur 200 EURO Regelsatz erhalten und meine Ersparnisse rauschen nur so durch.

    Hat da jemand bessere Erfahrungen gemacht mit der Untervermietung von Büroräumen oder kann etwas dazu beitragen? Ich überlege noch ob ich dagegen Klage.

    Vielen Dank