Beiträge von Pivou

    Danke für die vielen Anregungen und Tipps an alle!

    Ich bin seit 15 Jahren selbstständig und die Corona-Krise hat viele meiner Stammkunden gekostet. Nun erholt sich die Branche und die Aufträge werden langsam wieder besser, aber ich bekomme vom Jobcenter noch eine Aufstockung. Das komische: Mein Berater war die ganze Zeit auf meiner Seite und meinte, dass ich schon alles gut mache und er mir die Zeit gibt, bis ich wieder auf eigenen Beinen stehe. Nur jetzt brauche ich langsam ein neuen PC und Werbung wollte ich ebenfalls machen. Beides macht Sinn, darum kommt die Ablehnung sehr unerwartet.

    Fast gar nicht, da bei Widerspruch und Klage nur geprüft würde, ob Ermessen korrekt ausgeübt wurde. Wenn nicht, würde die Ablehnung aufgehoben und der Antrag zur erneuten Entscheidung zurück gegeben werden. Was aber dann trotzdem wieder eine Ablehnung werden kann. Das kann sich über Jahre hinziehen.

    Das wäre jetzt meine Frage, ob es sich überhaupt lohnt Widerspruch einzulegen, oder ob ich eher einen neuen Antrag auf Förderung stellen sollte, wo ich etwas weniger Güter / Förderung wähle ? Ob 50€, 500€ oder 5000€ bessere Chancen haben, wie es berechnet wird oder ob es nur auf die Tragfähigkeit ankommt ?

    Was alles ganz konkret wurde dem Jobcenter denn vorgelegt, um die Tragfähigkeit der Selbständigkeit glaubhaft zu machen?

    Gar nichts, es wurden nur etliche Fragen gestellt, die aber nicht konkret auf die Tragfähigkeit hinweisen. Ich musste schriftl. Absagen von Kreditinstituten vorlegen, Absagen von Leasing Firmen und so was in der Richtung. Das hat sich über ein 3/4 Jahr hingezogen und war gar nicht so leicht zu beschaffen, da die Banken und Leasingfirmen überhaupt kein Interesse an mir hatten und dementsprechend auch nicht die Mühe machen wollten überhaupt eine Absage zu schreiben.

    Hallo,

    ich habe für meine Selbstständigkeit um eine Finanzierung gebeten. Nach einem 3/4 Jahr von lächerlichen Aufgaben und sinnfreien Fragen wurde nun die Finanzierung abgelehnt. Grund: §16c Abs. 3 SGB II

    Tragfähigkeit nach Ermessen. Kann mir jemand verraten, wie man sich dagegen wehren kann, da ich vollkommen realistische Finanzierungspläne und Ideen vorgebracht habe. Was kann ich nach einer Ablehnung unternehmen ?

    Bin für jegliche Hinweise und Tipps dankbar.