Beiträge von Tessa23

    Hallo zusammen,

    wie verhält sich folgender Sachverhalt.

    Eine junge Mami (21) hat ein Kind (4). Sie bezieht Bürgergeld. Der Vater des Kindes bezieht selbst Bürgergeld und lebt getrennt.

    Aus gewissen Gründen muss sie ihre Wohnung verlassen und wieder bei ihrer eigenen Mutter einziehen (in ein kleines Zimmer). Die 49-jährige Mutter selbst hat ein eigenes Einkommen und es leben auch noch zwei weitere Kinder bei ihr in der 4-Zimmer-Wohnung (1300€ Warmmiete).

    Wie ich jetzt schon verstanden habe, bildet die 21-jährige mit der 4-jährigen eine eigene Bedarfsgemeinschaft.

    Welche Gelder bekommt die 21-jährige weiter vom Amt?

    Wie verhält sich das mit der Miete?

    Und dann noch eine kurze Frage: Kann die 21-jährige vom Amt gezwungen werden, eine Ausbildung aufzunehmen?

    Nochmal ich:

    Jetzt hat sich die Situation anders dargestellt. Das Kind wohnt bei seinem leiblichen Vater.

    Bekommt die 21-jährige jetzt noch Bürgergeld? Wie sieht es mit der Miete aus? Wird ihre Mutter zum Unterhalt herangezogen?

    Muss die 21-jährige nun dringend eine Ausbildung aufnehmen?

    Danke!

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