Beiträge von Unknown

    Schönen guten Abend zusammen,

    ein Bürgergeldempfänger hat als Mitglied einer Erbengemeinschaft schon länger Vermögen in Form von Grundstücksanteilen unbebauter, landwirtschaftlicher

    Grundstücke in Höhe von ca. 5.000€. Sonst nichts.

    Dieses Vermögen liegt nach § 12 SGB II unterhalb des Freibetrages von 15.000€

    (er hat ja auch sonst nichts) und mindert den Bürgergeldbezug nicht. Es ist also Schonvermögen. Nun verkauft die Eigentümergemeinschaft die Grundstücke. Der Betroffene erhält die 5.000€ für seine Anteile.

    Frage:

    Zählt das erhaltene Bargeld dann weiterhin zum (Schon-)Vermögen und darf voll behalten werden ohne Verlust am Bürgergeld (wäre aus meiner Sicht logisch)

    oder zählt das Geld dann zu Einkommen und ist somit nicht mehr mit dem hohen Freibetrag geschützt? Verliert es also den Status Schonvermögen? :/

    Ich freue mich über Antworten und insbesondere über Hinweise, wo man das

    im Gesetz oder auf irgendwelchen Amtsseiten etc. nachlesen kann. Bisher habe

    ich bei meiner Recherche leider keine eindeutige Antwort gefunden.

    Vielen Dank!